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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.01.2019

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wirkt

Umweltminister Franz Untersteller hat dem baden-württembergischen Landtag den Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgelegt. Der Bericht basiert auf einer umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchung. Erstmals gibt es jetzt eine detaillierte Analyse der Wirkung des Gesetzes in der Form der Novelle von 2015.

Das EWärmeG legt den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser-Bereitung fest, wenn eine Heizungs-Anlage neu eingebaut wird. Zudem bietet es eine Reihe möglicher Ersatz-Maßnahmen an, mit denen diese Pflicht erfüllt werden kann, beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage oder Dämm-Maßnahmen. Das ursprüngliche Gesetz wurde 2007 verabschiedet, 2015 trat die erste Novelle in Kraft. Der heute vorgelegte Erfahrungsbericht dient als Grundlage für die Diskussion über eventuelle Änderungen am EWärmeG.

380 000 Tonnen weniger Treibhausgase

Die erhobenen Daten zeigen laut Untersteller, dass im Wohngebäude-Bestand mehr als 220 000 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden, zwischen 50 000 und 70 000 Tonnen davon sind der Novelle von 2015 zu verdanken.. Dazu kommen die Einsparungen bei Nichtwohngebäuden mit gut 150 000 Tonnen pro Jahr. Unterm Strich sind das 380 000 Tonnen weniger Treibhausgase durch das EWärmeG.

Bei Nichtwohngebäuden war der 2015 neu eingeführte Sanierungsfahrplan besonders gefragt (etwa 30 % gefolgt von der PV-Anlage (24 % 2016 und 17 % 2017). Bei Wohngebäuden wählten neben dem Einsatz von Holz und Pellets (20 % 2016 und 23 % 2017) und verschiedenen Dämmmaßnahmen (14 % 2016 und 15 % 2017) sehr viele Eigentümer eine Maßnahmenkombination (28 % 2016 und 25 % 2017), wobei die Kombination aus Sanierungsfahrplan und Biogas am beliebtesten war.
 

Ausführliche Informationen

Evaluation des Erneuerbare - Wärme - Gesetz (EWärmeG)

Erfahrungsbericht

 

 

 

 




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