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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.11.2010

Das Energiedienstleistungsgesetz trat in Kraft

Freitag trat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen in Kraft.

Mit seinem Inkrafttreten hat Deutschland die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt.
 

Mit dem Gesetz soll ferner der nationale Energieeinsparrichtwert erreicht werden. Für Deutschland sieht dieser Richtwert - entsprechend den Vorgaben der Energiedienstleistungsrichtlinie - vor, dass bis 2017 neun Prozent Endenergie (d. h. auf Verbrauchsseite) im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 eingespart werden sollen.

Eine Schlüsselrolle kommt hierbei der Bundesstelle für Energieeffizienz zu, die im Januar 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichtet wurde. Die Stelle beobachtet den Markt für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen und unterbreitet Vorschläge zu dessen Förderung. Sie führt zukünftig auch die Anbieterliste, die den Endkunden eine größtmögliche Transparenz über die für sie verfügbaren Angebote ermöglicht.

Wenn es um die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen geht, sind aber auch die Energieunternehmen in der Verantwortung. Das Gesetz verpflichtet sie, ihre Endkunden über die verfügbaren Angebote aufzuklären. Sofern erforderlich, müssen die Unternehmen auch für ein ausreichendes Angebot an so genannten Energieaudits sorgen. Dabei handelt es sich um ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Quantifizierung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung.

Der öffentlichen Hand kommt in puncto Energieeffizienzverbesserung eine Vorbildfunktion zu. Daher sieht das Gesetz vor, dass Bund, Länder und Kommunen bei der Nachfrage nach Energiedienstleistungen und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen mit gutem Beispiel vorangehen.

Über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Bundesregierung auch auf Grundlage des Energiekonzeptes entscheiden.
www.bmwi.de




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