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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


27.03.2019

Damit PV-Anlagen auf Flachdächern nicht wandern

Durch immer wieder auftretende Temperaturschwankungen – sei es zwischen Tag und Nacht sowie im Verlauf der Jahreszeiten – treten Dehnungs- und Schrumpfungseffekte auf, die zu Bewegungen führen. Selbst bei kleinsten Dachneigungen machen sich die Hangabtriebskräfte bemerkbar, sodass sich die PV-Anlage über die Zeit millimeterweise hangabwärts bewegt. Deshalb müssen zur Lagesicherung auch Temperatureffekte berücksichtigt werden.

Großes Schadenspotenzial

Wenn bei der Planung die Temperaturwanderung nicht ausreichend berücksichtigt wird, kann das Gestell der PV-Anlage auf andere Komponenten auf dem Dach stoßen oder sich verhaken. Es können Schäden an der Dachabdichtung oder an der Attika, an Lichtkuppeln, Lüftungsrohren, Blitzschutzanlagen, Kabelzuführung etc. entstehen. Im schlimmsten Fall, wenn keine „Hindernisse“ vorhanden sind und keine Inspektion und Wartung durchgeführt wird, kann sich die PV-Anlage im Laufe der Jahre bis über die Dachkante hinaus bewegen. Durch Anlagenbewegungen können außerdem Schäden an elektrischen Komponenten und damit verbunden Risiken durch blanke Leitungen (elektrischer Schlag, Lichtbogengefahr) entstehen. Eine Sicherung der PV-Anlage gegen Bewegungen ist daher zwingend notwendig, nicht nur zum Schutz der Dachabdichtung, sondern auch aus Gründen der elektrischen Sicherheit und des Brandschutzes.

Wie diese technische Herausforderung bei der Planung und Berechnung zu berücksichtigen ist und welche Lösungswege es gibt, fasst ein Hinweispapier des Bundesverbandes Solarwirtschaft zusammen. Mit dem Titel „Lagesicherung von PV-Flachdachanlagen gegen Verschiebung aufgrund thermischer Dehnungen (‚Temperaturwanderung‘)“ haben die in der Fachgruppe Bautechnik vertretenen Experten auf zehn Seiten den Stand der Technik dargestellt. Mit den Lösungsansätzen lassen sich die Vorteile aufgeständerter PV-Anlagen nutzen und zugleich mögliche Schäden verhindern.

Das Hinweispapier als Download.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater