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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.11.2018

Daikin: „Illegaler Handel mit Kältemitteln bedroht Sicherheit und Glaubwürdigkeit der Branche“

Meldungen über illegalen Handel mit Kältemitteln in der EU mehren sich seit Monaten. Die britische Nachrichtenplattform Cooling Post berichtet von illegal importierten und über das Internet angebotenen Kältemitteln in der EU [1], in Deutschland ist außerdem ein Anstieg von Kältemittel-Diebstählen zu verzeichnen.

Die Europäischen Verbände der HLK Branche wie der EPEE (European Partnership for Energy and the Environment) fordern nun strengere Kontrollen der Behörden [2]. Zudem appellieren sie an die Verantwortung der Marktteilnehmer, Kältemittel nur aus gesicherten Quellen zu beziehen, um einen sicheren und effizienten Geschäftsablauf zu gewährleisten.

Volker Weinmann, Beauftragter für Politik, Umwelt und Verbände bei Daikin sieht die Nachfrage nach illegalen Kältemitteln vor allem in der Unsicherheit vieler Marktteilnehmer begründet: „Noch immer denken viele Marktteilnehmer, dass die F-Gase-Verordnung ein Verbot vieler Kältemittel, wie beispielsweise R410A, bedeutet. Das ist falsch!“

Die F-Gase-Verordnung schreibt eine Begrenzung der CO2-Äquivalente (= Kältemittelmenge × Global Warming Potential (GWP)) der gesamten am Markt verfügbaren Kältemittelmenge in der EU vor. Bis 2030 erfolgt eine schrittweise Reduktion der Obergrenze auf ein Fünftel bezogen auf die Menge im Basisjahr 2015. Dies führt dazu, dass sich die Verfügbarkeit von Kältemitteln mit hohem GWP und damit hohem CO2-Äquivalent in den nächsten Jahren verschlechtern wird und die Preise ansteigen werden.

„Es gibt keine Notwendigkeit für illegale Importe“

„Selbstverständlich ist die Umsetzung der F-Gase-Verordnung auf legalem Weg möglich“, betont Weinmann, und unterstützt damit die Position der EPEE. „Es gibt keine Notwendigkeit für illegale Importe“, so Andrea Voigt, Geschäftsführerin der EPEE. „Nachhaltige und niedrig-GWP Kältemittel und Technologien sind heute verfügbar, um die Umsetzung der F-Gase-Verordnung sicherzustellen.“

„Wenn beispielsweise der Umstieg auf alternative Kältemittel wie R32 im Split-Bereich und auf R407H, Propan oder CO2 in der Gewerbekälte erfolgt, steht für VRV/VRF-Anlagen weiterhin ausreichend R410A zur Verfügung“, erklärt Weinmann die praktische Umsetzung der F-Gase-Verordnung.

Durch die Anpassung der IEC 60335-2-40 Ausgabe 2018-01 ist zudem eine Umstellung von VRV/VRF Neuanlagen auf A2L-Kältemittel wie R32 (die mögliche Füllmenge von 60 kg entspricht den gängigen Systemgrößen) möglich.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Wiederaufarbeitung von Kältemitteln bis hin zu einer Kreislaufwirtschaft, da bereits genutzte Kältemittel bei der Wiederverwendung die F-Gase-Quote nicht erneut belasten. Die Daikin-Unternehmensgruppe investiert aktuell in neue Einrichtungen zur Rückgewinnung und Aufarbeitung von Kältemitteln am Unternehmensstandort in Frankfurt.

Weinmann: „Die Umsetzung der F-Gase-Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz, fördert Innovationen und sichert die Zukunftsfähigkeit der Branche. Illegale Kältemittel mit hohem GWP untergraben diese Ziele, bringen Installateure sowie Endverbraucher in Gefahr und stören die Betriebssicherheit der Systeme. Wir nehmen unsere Verantwortung als Hersteller wahr und stellen die Verfügbarkeit von zukunftssicheren Kältemitteln für installierende Betriebe in Deutschland sicher.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater