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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.02.2018

DGNB stellt alternativen GEG-Entwurf vor

Eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. veröffentlicht.

Nach Auffassung der DGNB ist ein Gesetz notwendig, das heute die richtigen Ziele und Leitlinien setzt, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen gerecht geplant, errichtet, saniert und betrieben werden. Dass dies möglich sei, zeige der DGNB-Vorschlag eines Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050). Dieser sei bewusst einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt habe.

Es sei zudem ein Statement, dass sich ein zukunftsfähiges Gesetz, welches unverändert bis 2050 gültig ist, bereits heute formulieren lässt. Dabei bezieht sich das GEG 2050 direkt auf die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit lassen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende umsetzen. Die bisherige Steuerungsgröße „Energieverbrauch von Gebäuden“ erachtet die DGNB als ungeeignet. Zudem müsse die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren.

„Wichtig ist, dass wir anfangen, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050“, so Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise.“ Hierbei komme den Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effektiv wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater