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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.12.2018

DGNB kritisiert geplante Kürzung der Einspeisevergütung im Energiesammelgesetz

Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. enthält das geplante Energiesammelgesetz (EnsaG) Aspekte, die sich negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Bau- und Immobiliensektor auswirken würden. Dabei setzt sich die DGNB gegen eine Entwertung des Mieterstrommodells ein.

Am 1. November 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Referentenentwurf des EnsaG zur Kenntnisnahme veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist die Förderung eines zielstrebigen, effizienten, netzsynchronen und marktorientierten Ausbaus der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig nimmt das Energiesammelgesetz auch Änderungen vor, die durch das EU-Beihilferecht bedingt sind. Eine dieser Änderungen ist die Kürzung der Einspeise-Vergütung von Strom aus Solar-Anlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp um bis zu 20 %. Diese Senkung der Einspeise-Vergütung wirkt sich direkt auch auf den Mieterstrom-Zuschlag aus, da dieser an die Einspeise-Vergütung gekoppelt ist.

Daher spricht sich die DGNB gegen die geplante, signifikante Kürzung für Photovoltaik-Anlagen größer 40 kWp aus; insbesondere setzt sich die DGNB dafür ein, den Mieterstromzuschlag von der Absenkung der Einspeise-Vergütung zu trennen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien auch im Kontext von Mietshäusern aufrechtzuerhalten. 

Es ist klar, dass wir auf dem Weg zu einem klimapositiven Gebäude-Bestand auf eine ausgeglichene CO2-Bilanz achten müssen: CO2--Emissionen aus dem Energie-Verbrauch des Gebäudes müssen durch die Erzeugung und Gutschrift über eine Netz-Einspeisung ausgeglichen werden. Deshalb sind wirtschaftliche Lösungen zur lokalen Energie-Erzeugung gefragt. Für die DGNB ist das Mieterstrom-Modell dabei ein wirksames Instrument, Mieter*Innen an den Vorzügen der dezentralen Energie-Erzeugung und -versorgung teilhaben zu lassen und damit die Akzeptanz der Energiewende zu fördern. Ohne diese Akzeptanz wird es nicht gelingen, die Investitionen in nachweislich bessere Gebäude zu ermöglichen, die notwendig sind, damit Deutschland die von der Bundesregierung gesetzten Klimaziele sowie die Klimaziele der EU und der Vereinten Nationen erreicht. 

Vor diesem Hintergrund bedauert die DGNB die geplante Änderung der Einspeise-Vergütung für Strom aus PV-Anlagen mit einer Leistung von 40 kWp bis 750 kWp, die sich nach Einschätzung unserer Energie-Experten direkt negativ auf Mieterstrom-Projekte auswirken wird. Es bleibt zu befürchten, dass dadurch der notwendige Ausbau von Kunden-Anlagen in Mieterstrom-Projekten abgebremst, im schlimmsten Fall sogar eingestellt wird. 

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater