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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


06.10.2015

DGNB ergänzt Zertifizierungssystem

Bis zum 26. November 2015 können Projekte für eine Pilotphase zur Bewertung der gestalterischen und baukulturellen Qualität angemeldet werden. Dabei durchlaufen DGNB-zertifizierte Projekte einen Beurteilungsprozess durch einen Beirat für Gestaltungsqualität, der von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), der Bundesarchitektenkammer und dem Bund Deutscher Architekten (BDA) berufen wurde. Auch Gebäude, die ein DGNB Vorzertifikat anstreben, können angemeldet werden. Ziel der Prü

Gemeinsam mit den Architektenkammern und dem BDA hat die DGNB im Frühjahr einen Prozess gestartet, bei dem es darum ging, wie sich das auf messbaren Faktoren beruhende DGNB System und die weitgehend nur qualitativ zu bewertende Gestaltqualität eines Gebäudes miteinander in Einklang bringen lassen. Zahlreiche Experten wurden eingeladen, einen Lösungsansatz zu erarbeiten. DGNB Vizepräsident Martin Haas: „Dies waren nicht nur Fachleute aus dem Kreis der DGNB Mitglieder, sondern auch Externe. Nicht nur DGNB-nahe Experten, sondern auch Zertifizierungs-Kritiker. Nicht allein Architekten, sondern auch Stadtplaner und Ingenieure.“

Herausgekommen ist ein zweistufiger Ansatz, der einerseits diejenigen belohnen soll, die in der Gebäudeumsetzung eine hervorragende gestalterische und baukulturelle Qualität erzielt haben. Andererseits will die DGNB die Auseinandersetzung mit gestalterischen Fragestellungen zu einem frühen Planungszeitpunkt fördern und über projektspezifische Handlungsempfehlungen positive Impulse setzen.

Die qualitative Bewertung basiert auf fünf Kriterien. Hier zählen die „Angemessenheit“, bei der die Zeitlosigkeit der Architektur im Vordergrund steht, sowie der „Kontext“, mit dem unter anderem die städtebauliche Einbindung in die Nachbarschaft und der Umgang mit Freiflächen betrachtet werden. Aspekte wie Proportion, Komposition und die Gesamtanmutung fallen in den Bereich „Gestalt“. Beim Kriterium „Konstruktion“ werden das Tragwerk, die Umsetzung von Details, die Materialität wie auch die Farbgebung betrachtet. Beim „Grundriss“ fließen sowohl Form und Flexibilität, als auch funktionale Aspekte in die Bewertung mit ein.

www.dgnb-system.de




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