Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


18.01.2019

DENEFF kritisiert Gebäudeenergiegesetz: Bürokratie rauf, Klimaschutz runter

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) kritisiert den im November bekannt gewordenen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutlich. Die DENEFF empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf von Grund auf zu überarbeiten oder aber zurückziehen, da er ansonsten der Energiewende im Gebäudesektor schade. Statt einer Vereinfachung drohe mit dem neuen GEG ein Bürokratie-Aufwuchs, der neue Rechts-Unsicherheiten für die Energie-Effizienz-Branche schaffe. Der Entwurf

Besonders kritisiert die DENEFF die sogenannte Innovations-Klausel. Die Umstellung der Anforderungen von Primär-Energiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend, da lediglich die Bezugsgröße geändert würde. So schaffe man mehr Bürokratie ohne energie- und klimapolitischen Nutzen. Denn eine schlüssige Begründung für den durch sie entstehenden zusätzlichen Vollzugs-Aufwand für Bundesländer und Bauämter bliebe der Entwurf schuldig.

Am Ende droht sogar ein Vertrags-Verletzungs-Verfahren durch die EU-Kommission: In der EU-Gebäuderichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten spätestens 2019 die Definition eines „Nahe-Nullenergiegebäudes“ als Neubau-Standard nach Brüssel melden. Da es alles andere als absehbar sei, ob die EU-Kommission das ambitionslose Anforderungsniveau im neuen GEG in diesem Sinne akzeptieren wird, müsse man sich auf schlechte Nachrichten aus Brüssel gefasst machen, so der Verband weiter.

Zur kompletten Stellungnahme




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



Lade...