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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.10.2015

DENEFF: NAPE verfehlt Energiesparziel

Mehr als Hälfte der im letzten Dezember beschlossenen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) wartet noch auf ihre Umsetzung. Die Bundesregierung erreicht damit nicht ihr Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken. Dies ist das zentrale Ergebnis des NAPE-Meters der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF).

Als prominenteste noch nicht erfolgreich umgesetzte NAPE-Maßnahme nennt die DENEFF den Steueranreiz für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Umgesetzt wurden hingegen die Energieauditpflicht für größere Unternehmen und der Ausbau von Förderangeboten der KfW für Nicht-Wohngebäude und Unternehmen. Dem Gesetzentwurf für ein nationales Energielabel für Bestandsheizkessel hat der Bundestag am 14. Oktober zugestimmt. Das Label soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“ basiert auf einer Selbstverpflichtung großer Unternehmensverbände. Der Umsetzungsfortschritt in den Unternehmen sei unbekannt. Zur Optimierung und Qualitätssicherung der bestehenden Energieberatung sind einzelne Vorhaben, wie die Anpassung der Förderbedingungen für die Vor-Ort-Beratung, erfolgt.

In der Vorbereitung befinden sich die Einführung eines wettbewerblichen Ausschreibungsmodells, die Top-Runner-Initiative für energiesparende Produkte, die Förderung von Contractingmodellen einschließlich Ausfallbürgschaften. Wann und wie diese genau umgesetzt werden, sei noch offen. Hinzukommen sollen weitere Maßnahmen eines im Mai angekündigten „Anreizprogramms Energieeffizienz“ und zusätzliche Förderangebote im Umfang von gut 1 Mrd. Euro gemäß Beschluss der Spitzenvertreter der Regierungsparteien vom 1. Juli 2015. Weiterhin sollten auch durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung weitere Einsparungen erfolgen. Auf Grund des inzwischen vorliegenden Gesetzentwurfs zur Neufassung des KWK-Gesetzes zeichnet sich jedoch ab, dass in diesem Bereich kein signifikanter Zubau zu erwarten ist und die damit verbundenen CO2-und Energieeinsparungen nicht erreicht werden.

Bezogen auf das 20-%-Energieeinsparziel für 2020 machen die bisher umgesetzten NAPE-Maßnahmen kaum mehr als einen zusätzlichen Prozentpunkt aus. Auch dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass diese Maßnahmen die von der Bundesregierung erwarteten Einsparwirkungen tatsächlich erreichen. Damit liege die Ziellücke aktuell bei 9 % (1215 PJ). Selbst wenn alle weiteren NAPE-Maßnahmen sowie das im Juli von den Koalitionsspitzen beschlossene Effizienzpaket vollständig umgesetzt und ihre volle erwartete Wirkung erreichen würden, verbliebe trotzdem noch eine Ziellücke von 6 % (880 PJ bzw. 244 Mrd. kWh). Das entspricht der Jahresstromerzeugung von mehr als der Hälfte der Kohlekraftwerke in Deutschland.

Der NAPE-Meter soll den Umsetzungstand des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz transparent machen. Die DENEFF ihn erstmalig mit der aktuellen Ausgabe des Magazins perpetuum veröffentlicht.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater