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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.11.2018

DEN: „Bayern ist mit seinen Modernisierungsbeschlüssen auf dem richtigen Weg!“

Das Deutsche Energieberaternetzwerk DEN e.V. begrüßt den Beschluss des Bayerischen Landtages, in den staatseigenen Liegenschaften den Austausch von veralteten Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen aktiv zu fördern. „Damit ist Bayern auf dem richtigen Weg“, stellt die bayerische Landessprecherin des DEN, Dipl.-Ing. (FH) Jutta Maria Betz, fest. Allerdings solle das Bundesland jetzt konsequent sein und anstelle einzelner Maßnahmen umfassende Energiekonzepte für seine Liegenschaften erarbe

„Alte Heizungspumpen haben einen sehr schlechten Wirkungsgrad. Durch neue, drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen kann der Stromverbrauch um ein Vielfaches verringert werden. Im Einfamilienhaus ist eine alte Heizungspumpe oft der größte Einzelverbraucher im Haushalt wegen ihrer langen Laufzeit von ca. 6000 Stunden pro Jahr.“

Der Austausch von veralteten Heizungs- und Warmwasser-Zirkulationspumpen sei deshalb in der Regel eine wirtschaftliche Maßnahme, die sich schnell rechne. Betz:„Es gibt aber sehr oft noch weitere, leicht zu hebende Einsparpotenziale, etwa dieAnpassung der Regelung von Heizungs- und Lüftungsanlagen. Dazu ist aber eine objektbezogene Energieberatung nötig und sinnvoll.“ Optimale Effizienzmaßnahmen erziele man nur durch individuelle und maßgeschneiderte Lösungen.

Deshalb schlage das DEN der bayerischen Landesregierung vor, den aktuellen Beschluss des Landtages in Zusammenhang mit umfassenden Energiekonzepten zustellen, um jeweils optimale und nachhaltige Lösungen zu erreichen. Bei allen Energieeffizienz-Maßnahmen müsse zudem die Gesamtbilanz betrachtet werden, einschließlich der sogenannten „grauen Energie“ für Herstellung und Entsorgung. Als Zusammenschluss unabhängiger Energieberaterinnen und Energieberater stehe das DEN dafür mit seiner Kompetenz zur Verfügung, so die bayerische Landessprecherin.




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