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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.05.2017

DEN: iSFP bietet Vorteile für Bauherren und Berater

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. begrüßt die neuen, jetzt vorgestellten individuellen Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude. Sie wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) von der Deutschen Energie Agentur (dena) federführend entwickelt. Sie sollen ab 1. Juli 2017 im Rahmen der BAFA-Vor-Ort-Beratung als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert werden.  

„Diese individuellen Sanierungsfahrpläne sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, stellt die Vorstandssprecherin des DEN fest, Dipl.-Ing. Marita Klempnow. „Sie geben Bauherren differenzierte Zukunftsperspektiven für ihre Immobilien, um diese Schritt für Schritt zu sanieren, und sie machen es Energieberatern leichter, die nötigen Maßnahmen umfassend, verständlich und systematisch strukturiert Ihren Kunden zu präsentieren.“

Wichtig ist Marita Klempnow, dass die individuellen Sanierungsfahrpläne auch für Nicht-Fachleute nachvollziehbar Einzelmaßnahmen im Gesamtzusammenhang darstellen. Viele Eigentümer wollten ihre Häuser nach und nach sanieren; Fassaden, Wände, Fenster, Heizungen und Dächer könne man durchaus über Jahre verteilt modernisieren. „Die Idee, ein standardisiertes Instrument zu entwickeln, in dem einfach, verständlich und wiedererkennbar das Potential des Gebäudes dargestellt wird, ist gut umgesetzt. Das gilt auch für die gestalterische Umsetzung. Die Gestaltung als offizielles Dokument wird eine hohe Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit zur Folge haben.“

Die Ingenieurin erläutert: „Viele unserer DEN-Mitglieder waren in dem sehr intensiven Praxistest eingebunden. Hinter dem Übersichtsplan versteckt sich nämlich eine Unzahl technischer Daten und Berechnungen. Erwähnenswert ist ausdrücklich der sehr kreative und kooperative Arbeitsprozess bei der dena.“

Es sei gut gelungen, die technischen Aspekte eines Gebäudes mit den persönlichen Lebensumständen seiner Eigentümer zu verknüpfen. Eine prägnante und verständliche Farbskala visualisiere die Analysen und Perspektiven. Es sei realitäts- und praxisnah, Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre und Schritte zu strecken: „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass gerade veränderte Lebensumstände wie die Geburt oder der Auszug von Kindern sowie erhöhte  Komfortansprüche Anlass für Sanierungen sind. Energetische Sanierung ist dann manchmal nur ein Nebeneffekt. Besonders das schrittweise Vorgehen ist praxisnah, und das Vorhandensein eines solchen Fahrplanes kann helfen, das Potential der Gebäude auszuschöpfen, indem Anschlussdetails vorausschauend geplant und dimensioniert werden.“

Die neuen individuellen Sanierungsfahrpläne bieten Klempnow zufolge auch Vorteile für die Berater: „Wir können durch die Standardisierung und entsprechende Hilfsmittel unsere Arbeit produktiver gestalten und uns auf die Optimierung des Gebäudes sowie auf die Beratungskommunikation konzentrieren. Hilfreich ist ebenfalls, dass die Randbedingungen der Förderprogramme bereits bei der Datenaufnahme zu berücksichtigen sind und dass es Hinweise auf weiterführende Planungen gibt.“

Die DEN-Vorstandsprecherin weist aber auch darauf hin, dass die standardisierte Bearbeitung die Gefahr berge, dass eher absatzorientierte oder im Vergleich zu beispielsweise DEN-Mitgliedern minder qualifizierte Berater bei der Datenaufnahme und Recherche auf Standardwerte oder auf Standardlösungen zurückgreifen. Klempnow: „Die Erstellung eines solchen Sanierungsfahrplanes darf nicht als Akquiseinstrument benutzt werden.“ Deshalb sollte eine einheitliche Honorargrundlage für den Sanierungsfahrplan erstellt werden.

Aus Sicht des DEN schlägt Klempnow vor, als nächsten Schritt eine intelligente Verknüpfung des Sanierungsfahrplanes mit der KFW-Förderung vorzunehmen, um die Umsetzungsrate zu erhöhen. Der Fördergeber sollte hierbei auch die unabhängigen Energieberater und Verbände aktiv unterstützen und in die Kampagne zur stärkeren Verbreitung einbinden. Auch für den Sanierungsfahrplan sollte die Maxime des DEN gelten, neutrale und wirtschaftlich unabhängige Energieberater zuzulassen.

Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie auch im GEB 05-2017: Neues Instrument für die Gebäudeenergieberatung – Individueller Sanierungsfahrplan startet




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater