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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.12.2010

DEN e.V. kritisiert die Fördermittelkürzung der KfW

Mit Unverständnis hat das Deutsche Energieberater Netzwerk e.V. die Mittelkürzung des KfW- Gebäudesanierungsprogramms zur Kenntnis genommen.

Es ist für die Mitglieder des DEN e.V. nicht nachvollziehbar, warum gerade die Mittel zur Sanierung von Wohngebäuden, die bekanntermaßen zu 40 % am bundesweiten CO2 Ausstoß ausmachen reduziert wurden. Im Vergleich zu den Vorjahren (2009 rd. 2,2 Mrd €, 2010 rd. 1,5 Mrd €) wurden die Mittel nochmals um mehr als 37 % auf 936 Mio. € gekürzt. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung, mit den entsprechenden Vorgaben zur Einsparung des CO2 Ausstoßes, werden durch diese Entscheidung eher gebremst als angeschoben.

Schon in den letzten Monaten, seit Änderung des KfW-Gebäudesanierungsprogramms im August 2010, sind die bei den Mitgliedern eingegangenen Beratungsanfragen stark rückläufig. Dementsprechend ist auch die Sanierungsquote und Beantragung von KfW-Mitteln rückläufig. In ein paar Monaten wird dieser Trend auch bei den Handwerkern ankommen.

Aus Sicht des DEN e.V. ist es zwingend erforderlich diesem Trend entgegenzuwirken, um den Aufschwung nach Abschluss der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II nicht in einen Abschwung zu wandeln.

Die Hoffnung liegt nun bei den jeweiligen Landesregierungen, die noch die Möglichkeit haben, entsprechend der eigenen Vorgaben und Ziele, die notwendigen Förderprogramme auf den Weg zu bringen.

www.den-ev.de



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater