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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.01.2018

DEN-Vorstand und Feuerwehr Frankfurt gegen Aktionismus nach Brandfällen

Brandschutz und energetische Sanierung – Thema beim Treffen führender Vertreter des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. und der Frankfurter Feuerwehr. Von links: Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands (Vorsitzender DEN), Dipl.-Ing. Michael Brückmann (Sachgebietsleiter Baugene
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Auf Grund kritischer Stellungnahmen von Feuerwehrführern sowie von Presseberichten nach dem Brand in London, bei dem über 70 Menschen den Tod fanden, hat der DEN-Vorstand um ein klärendes Gespräch nachgesucht mit dem Direktor der Branddirektion in Frankfurt/Main, Prof. Reinhard Ries, der sich in Interviews kritisch zur bisherigen Verwendung von Polystyrol im Gebäudebau – vor allem bei Fassadendämmungen – geäußert hatte. DEN-Vorstand Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands: „Man hatte nach dem Brandfall sofort den Eindruck, dass alles auf die brennbare Fassade geschoben wurde, die Brandlasten und vor allem der Brandauslöser – in London war es ein defekter Kühlschrank – aber in den Hintergrund rückten. Das wollten wir richtigstellen.“

Prof. Ries stellte fest, man habe als Feuerwehr kein Interesse daran, dass durch Aktionismus grundsätzlich nur noch nicht brennbare Materialien im Gebäudebau verwenden werden dürfen. Es gehe vielmehr um einen sinnvollen Brandschutz am und im Gebäude, und dabei sei besonders die Geschwindigkeit des Abbrennens ausschlaggebend. Auch für die Feuerwehren seien energetische Maßnahmen am und im Gebäude vielmehr aus Gründen des Klimaschutzes wichtig. Man könne schon jetzt die Auswirkungen der Klimaveränderungen spüren.

Frederik Stahl, Stellv. Sachratenleiter und Sachverständiger der Feuerwehr für Vorbeugenden Brandschutz, verwies auf den sinnvollen Einsatz von nicht brennbaren Materialien im Gebäudebestand und Neubau. Gerade im Bereich von erhöhten Brandlasten, die unmittelbar an ein Gebäude angrenzen, sollten nicht brennbare Materialien eingesetzt werden. Mülleimer oder abgestellte Fahrzeuge seien alltägliche Beispiele dafür.

Prof. Ries begrüßt deshalb grundsätzlich den Einsatz von nicht brennbaren Materialien im Erdgeschoss sowie von Brandriegeln zwischen jedem Geschoss für alle Objekte, die nicht als Hochhäuser gelten. Darunter fallen Gebäude mit einer Höhe von 7 bis 22 Meter. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich darüber hinaus auch bei Bestandsgebäuden Nachbesserungen empfehlen, etwa ein Kantenschutz bei Fassadendämmungen. Bei Gebäuden über 22 Meter Höhe, die als Hochhäuser gelten, seien in Deutschland nicht brennbare Materialien für Wärmedämmungen bereits vorgeschrieben.

Dipl.-Ing. Michael Brückmann, Sachgebietsleiter Baugenehmigungsverfahren und Gefahrenverhütungsschau bei der Frankfurter Feuerwehr, verwies auf die anstehenden Änderungen der Landesbauordnungen. So werde auch die Novellierung der hessischen Bauordnung gerade vorbereitet.

Der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands, wies auf die Gefahr hin, dass durch die Novellierungen der Landesbauordnungen auf Grund mehrerer Brandfälle besonders nachwachsende Rohstoffe wie Holz und Zellulose möglicherweise nicht mehr für Gebäude mit Höhen von 7 bis 22 Meter verwendet werden dürfen. Bei einem solchen Verbot werde eine erwünschte bauliche Verdichtung durch Erstellung von Staffelgeschossen im Bestand aber verhindert. Durch den Einsatz nachwachsender Materialien wie Holz oder Zellulose werde Gewicht gespart. Nur so sei oftmals eine Ausstockung im Bestand möglich. Ein grundsätzliches Verbot normal entflammbarer Baustoffe wie Holzfasern im Gebäudebau würde sich aber auch insgesamt negativ auf die Betrachtungen von Lebenszyklen im Bau auswirken.

An dem Gespräch nahmen auch der DEN-Landessprecher Rheinland-Pfalz und Brandmeister Dipl.-Ing. Dietmar Rieth teil. Er machte deutlich, dass bei Bränden gerade die Brandlasten in den Wohnungen ausschlaggebend seien. So seien neben dem brennbaren Mobiliar insbesondere zunehmend schadhafte Elektrogeräte die eigentlichen Ursachen und Brandauslöser. In jüngster Zeit häuften sich durch die Internetbestellungen von billigen elektrischen Endgeräten die Brandgefahren dadurch, dass nicht korrekt zertifizierte Importwaren aus Asien die europäischen Brandschutzvorschriften unterlaufen und im Fehlerfall leicht Brände verursachen können. Rieth kritisierte, dass es in dieser Hinsicht zu wenige behördliche Kontrollen „vor Ort“ gebe. Die Bundesnetzagentur, als zuständige Prüfbehörde für elektrische Endgeräte in Deutschland, habe diesen Weg „vom Internet zum Endkunden“ bisher nicht im Visier. Es fehle am notwendigen Vollzug; der vorbeugende Brandschutz ende in der Regel vor der Wohnungstür, so der Ingenieur und ehemalige Feuerwehrmann.

Die DEN-Ingenieure und die Vertreter der Frankfurter Feuerwehr stimmten darin überein, dass gerade mit Blick auf einen vorbeugenden Brandschutz bei energetischen Sanierungen eine qualifizierte Baubegleitung unabdingbar sei. Nur so seien die Vorteile durch energiesparende Maßnahmen mit ausreichender Sicherheit im Brandfalle zu gewährleisten. Eine solche Baubegleitung kann durch Fördermittel der KfW mit 50 % oder maximal 4000 Euro gefördert werden.

Die Gesprächspartner waren sich zudem einig, dass hohe Baukosten nicht durch Brandschutz und energetische Anforderungen verursacht würden, wenn eine detaillierte Planung der Errichtung oder der Sanierung eines Gebäudes voranginge. Dies sei keineswegs immer der Fall. Die Folge sei, dass im Nachgang hohe Investitionen ausgelöst würden, um die vorgegebenen Anforderungen zu erfüllen. Bei einer guten Planung führe der geforderte Brandschutz in der Regel zu Kostensteigerungen von ca. 5 %. Brandschutzanforderungen im Nachhinein umzusetzen verursache hingegen erhebliche Baukostensteigerungen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater