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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


20.08.2014

DEN: Unabhängige Sachverständige für Vollzug der EnEV nötig

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. fordert die Bundesländer auf, bei der Umsetzung der EnEV 2014 jetzt aktiv zu werden und sich auf praktische Richtlinien zu verständigen.

„Notwendig ist es, dass speziell geschulte Energiesachverständige den Vollzug der Verordnung kontrollieren“, sagt der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Solche Fachleute sollten sich in der gesamten Gebäude- und Anlagentechnik auskennen. Nur so kann man gewährleisten, dass die Vorschriften der neuen EnEV auch angemessen umgesetzt werden.“

Der Landessprecher des DEN in Rheinland-Pfalz, Dipl.-Ing. Dietmar Rieth, stimmt dem zu. „Einige Bundesländer wie etwa Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, aber auch Brandenburg und Berlin, sind bereits weit bei der praktischen Organisation des EnEV-Vollzugs. Diese Bundesländer greifen auf frühere Verordnungen zurück und adaptieren sie. Andere Länder wie etwa Rheinland-Pfalz haben da noch grundsätzlichen Nachholbedarf.“

Hier sollte jedoch schnell gearbeitet werden, verlangt Rieth. „Nur so lassen sich die von der Bundespolitik beschlossenen Maßnahmen im Sinne von Klimaschutz und Ressourceneffizienz in die Realität umsetzen.“ Die Durchführungsverordnungen der EnEV 2014 auf Länderebene seien vor wenigen Wochen auch Thema gewesen beim Gespräch führender Vertreter des DEN mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake.

Jetzt stehe man in Kontakt mit der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin und stellvertretenden Ministerpräsidentin, Eveline Lemke. Rieth: „Zusammen mit der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz hat das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. eine Durchführungsverordnung entworfen und der Landesregierung vorgelegt. Dazu gehört auch die Ausbildung und Bestellung von Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung. Jetzt warten wir auf die Antwort aus dem Wirtschaftsministerium in Mainz.“

Man müsse die EnEV 2014 durchaus gleichwertig ernst nehmen wie andere Bestimmungen am Bau und dürfe sie nicht als eine Verordnung unter vielen abtun. „Beim Brandschutz und bei der Statik werden ganz selbstverständlich Gutachter auf Kosten der Bauherren hinzugezogen. Das ist unstrittig. Beim Energiesparen und beim Klimaschutz jedoch tun viele noch so, als handele es sich um eine Luxusvorgabe. Das ist falsch. Das Bewusstsein für die eigene energie- und klimapolitische Verantwortung auf Seiten der Bauherren, aber auch auf Seiten der Politik, muss sich sehr schnell und sehr deutlich entwickeln“, so Rieth.

Dannecker ergänzt: „Gerade das DEN als Netzwerk von praxiserfahrenen Fachleuten ist prädestiniert, hier Hilfestellung zu geben. Wenn wir in Rheinland-Pfalz zusammen mit den kompetenten Beteiligten wie der Ingenieurkammer eine angemessene Durchführungsverordnung zur EnEV 2014 hinbekommen, könnte dies Modellcharakter für andere Bundesländer haben.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater