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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


27.05.2015

DEN: Regierung entdeckt endlich Energiesparpotenzial der Nichtwohngebäude

Mit großer Zustimmung nimmt das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. die Initiative der Bundesregierung zur Kenntnis, sich verstärkt dem Einsparpotenzial von Nichtwohngebäuden zu widmen und hier Maßnahmen für mehr Energieeffizienz gezielt zu fördern.

„Bisher wurde nur die Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude gefördert. Es ist gut, dass diese Förderung jetzt endlich auch auf Produktions- und Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser und weitere Bauten ausgeweitet wird und analog zu den erfolgreichen Programmen im Wohnbereich dieser Gebäude gefördert wird“ kommentierte die Vorstandssprecherin des DEN, Dipl.-Ing. Marita Klempnow, den nunmehr verstärkten Dialog zwischen Unternehmen, Kommunen und Gesetzgeber im Anschluss an eine zweitägige Konferenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin.

Das Ministerium will künftig zusätzlich rund 200 Mio. Euro für die Unterstützung bei Bau und Sanierung energieeffizienter Nichtwohngebäude zur Verfügung stellen. Klempnow: „Mit diesem verstärkten Engagement folgt man Anregungen aus der Praxis, die auch durch das DEN e.V. immer wieder in die Gremien in Bund und Ländern eingebracht werden. Die Bandbreite der Nichtwohngebäude ist enorm, und es ist viel schwerer, hier Standards zu finden, weil eigentlich jede Immobilie ein Einzelstück mit individuellen technischen Bedingungen ist.“

Der Anteil der Nichtwohngebäude am Gesamtbestand in Deutschland liege bei etwa 10 %. „Allerdings beträgt deren Energieverbrauch gut ein Drittel der im Gebäudesektor benötigten Menge. Vielfach ist nicht die Erzeugung von Wärme, sondern von Kälte das wichtigste Thema. Man denke an große Rechenzentren, deren Maschinen gekühlt werden müssen. Hier schlummert ein riesiges energetisches Einsparpotenzial, insbesondere wenn man solche Gebäude auch im Quartier betrachtet und Synergieeffekte nutzbar macht.“

Bislang hätten es viele Unternehmen und Kommunen versäumt, den Energieverbrauch ihrer Immobilien zu überprüfen, weil dessen Kosten in ihrer Gesamtbilanz untergingen. „Das muss sich ändern!“, fordert die Energieberaterin. „Auch Kommunen müssen ihre Vorbildrolle aktiv wahrnehmen und für ihre Immobilienbestände künftig Daten mit Blick auf ein Energiemanagement erheben. Dann zeigt sich, wo Steuergeld im wahrsten Sinne zum Fenster hinausgeworfen wird. Hier kann die zusätzliche Förderung für mehr Motivation sorgen.“

Wichtig bei solchen Analysen und Energieeffizienz-Konzepten sei es, frühzeitig kompetente Energieberater einzubeziehen. Klempnow: „Nichtwohngebäude sind anlagen- und bautechnisch in aller Regel sehr komplexe Immobilien. Da braucht man ingenieurtechnischen Sachverstand und Kompetenz, wie sie etwa die im Deutschen Energieberater-Netzwerk organisierten Kollegen mitbringen. Eine Schmalspurausbildung reicht nicht. Bedauerlicherweise ist die Tätigkeit des Energieberaters immer noch nicht als eigenes Berufsbild anerkannt. Solche Forderungen hört man inzwischen aber auch aus Kreisen der Bauforschung. Hier sollte der Gesetzgeber auch tätig werden und das Qualifikationsniveau von Energieberatern klar definieren und darstellen.“

Das DEN begrüße es sehr, dass nunmehr ein Umdenken spürbar werde, wenn es um die großen Nutzimmobilien geht. „Energieeffizienz und Energiesparen ist nicht nur Thema und Aufgabe für Häuslebauer. Bei Unternehmen und bei Kommunen wächst jetzt nach und nach das Bewusstsein, dass sich Energieeffizienz und damit auch Klimaschutz lohnen und auch wirtschaftlich rechnen. Das ist nicht immer kurzfristig der Fall. Über einige Jahre hinweg werden die Klimaschutz-Beiträge energieeffizienter Nichtwohngebäude in der Gesamtbilanz aber sichtbar“, so die DEN-Vorstandsprecherin.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater