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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.10.2015

DEN: Politik darf nicht auf Manöver der Wohnungswirtschaft hereinfallen

Im Vorfeld der am 29. und 30. Oktober 2015 in Dresden tagenden Bauministerkonferenz (BMK) hat das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. eindringlich davor gewarnt, die EnEV 2016 im Wohnungsbau aufzuweichen oder gar auszusetzen. „Das Argument, man könne mit niedrigeren energetischen Standards Geld sparen, zieht nicht. Die Aussetzung der EnEV 2016 im Wohnungsbau würde nicht zu einer generellen Kostenreduzierung, sondern zu einer Verlagerung der Kosten vom Investor auf den Nutzer führen“, sagt

Im Namen seiner über 700 Mitglieder hat der Vorstand des DEN an die Mitglieder der Bundesbauministerkonferenz einen offenen Brief geschickt, in dem er auf finanzielle Gefahren für kommunale und private Haushalte hinweist, sollte die EnEV nicht wie geplant Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. „Das Bestreben, neue Gebäude nicht auf dem neuesten Stand der energetischen Anforderungen zu errichten, ist abzulehnen“, sagt auch die Vorstandssprecherin des DEN, Dipl.-Ing. Marita Klempnow. „Viele dieser Wohngebäude werden zukünftig von Menschen genutzt, die bereits heute auf Unterstützung angewiesen sind. Deren Ausgaben für Unterkunft und Heizung belasten später zunehmend die kommunalen und privaten Haushalte, so dass dringende Investitionen blockiert werden.“

Der Bund habe deshalb schon angekündigt, die Kommunen mit 1,5 Mrd. Euro von diesen Kosten zu entlasten. Klempnow: „Diese Summe entspricht fast der jährlichen Höhe der Programmmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Es kann doch wohl nicht sein, dass solche Kosten zukünftig immer öfter am Steuerzahler hängenbleiben, bloß weil Investoren billiger bauen wollen. Bauen wir schneller, wenn die Dachdämmung nur 8 cm statt 16 cm stark ist? Ist ein Fenster mit schlechteren energetischen Eigenschaften schneller eingebaut als ein Standardfenster?“

Dannecker bezeichnet Vorschläge, die EnEV 2016 bei Wohngebäuden auszusetzen, als „durchsichtiges Manöver der Wohnungswirtschaft sowie interessierter Kreise“. Hier sei sogar kürzlich mit Hinweis auf die durch den aktuellen Flüchtlingsandrang zu erwartenden Engpässe auf dem Wohnungsmarkt argumentiert worden. „Das DEN begrüßt eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus, lehnt aber jeden Versuch, energetisch minderwertig zu bauen, strikt ab.“

Es sei zudem ein völlig falsches Signal im Vorfeld der Pariser Klimakonferenz. „Die EnEV 2016 und die mit ihr verbundene verbesserte Förderung bei Wohnungsneubauten ist eine konkrete Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz (NAPE), der bekanntlich dazu dient, die deutschen Defizite beim Klimaschutz zu kompensieren“, so Dannecker.

www.Deutsches-Energieberaternetzwerk.de




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