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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.01.2015

DEN: Niedrige Energiepreise an Kunden weitergeben

Mit Empörung reagiert das Deutsche Energieberater Netzwerk DEN e.V. auf die zögerliche und unzureichende Weitergabe von Preisvorteilen vieler Energieversorger an ihre Kunden.

„Es darf nicht sein, dass niedrige Gas- und Ölpreise, vor allem aber auch niedrige Strompreise nur nach und nach und manchmal auch gar nicht an die Endverbraucher weitergegeben werden“, sagt der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker: „Die niedrigen Preise im Großhandel verdanken wir zu einem Gutteil den Erneuerbaren Energien wie Wind und Photovoltaik. Diese Preisvorteile nicht weiterzugeben gefährdet die Energiewende insgesamt.“

„Es gehört zu einem fairen Miteinander im Geschäftsleben, dass nicht zusätzliche Gewinne auf Kosten der Kunden eingefahren werden. Wenn es nicht anders geht, sollte der Gesetzgeber einmal näher hinsehen und nötigenfalls die Sache regeln.“ Dannecker hält entsprechende gesetzliche Vorschriften allerdings nur für den letzten Schritt: „Wünschenswert wäre die Eigeninitiative der Energieversorger, Kostenvorteile beim Energieeinkauf zügig an ihre Kunden weiterzureichen. Regulierungen durch den Gesetzgeber sollten in einer Marktwirtschaft höchstens ein Notbehelf sein.“

Aktuelle Studien von Vergleichsportalen zeigen, dass beim Strom nur ein Drittel der Energieversorger die günstigen Einkaufspreise im Großhandel auch weitergeben. Diese sind derzeit auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren. „Erst die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen in großem Stil hat diese günstigen Preise möglich gemacht“, sagt Dannecker. „Wenn diese Vorteile nun als willkommene Gewinne in den Firmenbilanzen verbucht werden und man gleichzeitig behauptet, die Erneuerbaren Energien seien Preistreiber, dann ist das gelogen und gefährdet langfristig die komplette Energiewende. Das muss sich die Politik näher anschauen!“

Dannecker rät Kunden deshalb, selber nach Alternativen suchen. „Die Liberalisierung der Energiemärkte haben viele Verbrauchern noch nicht verinnerlicht. Es gibt viel zu viele, die ihrem langjährigen Versorger die Treue halten in dem irrigen Glauben, Treue würde in diesem Fall belohnt. Dem ist nicht so.“ Besonders im Grundtarif würden viele Menschen regelrecht abgezockt. „Verbraucher sollten ihren Energieversorgern von Zeit zu Zeit die rote Karte zeigen und das Unternehmen wechseln. Das erfordert noch nicht einmal Mut, denn die Stromversorgung bleibt in jedem Fall gesichert. Erst wenn die Energieversorger merken, dass sich ihre Kunden nicht alles gefallen lassen und sich auch wehren können, werden sie ihr unfreundliches Verhalten ändern“, ist Dannecker überzeugt.

www.Deutsches-Energieberaternetzwerk.de




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