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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.02.2018

DEN: Koalitionsvereinbarungen fallen hinter die Ziele der alten GroKo zurück

Mit Enttäuschung nimmt das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. die nun getroffenen Vereinbarungen zur Bildung einer weiteren Großen Koalition zwischen CDU, CSU und SPD zur Kenntnis. „Aus unserer Sicht zeigen die Koalitionäre in energie- und klimapolitischen Fragen zu wenig Ehrgeiz“, kommentiert der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Es gibt einige begrüßenswerte Vereinbarungen zwischen den Parteien, aber insgesamt wirkt das Papier wenig ambitioniert. Die Systematik und di

Dem stimmt Danneckers Vorstandskollege Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands zu: „Die jetzt angekündigte steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen begrüßen wir. Die könnte es aber schon längst geben. Auch die Verstetigung und die endkundenfreundliche Umgestaltung von KfW-Programmen ist gut. Andererseits bleibt vieles im Ungefähren. Da wurde wortreich alter Wein in neue Schläuche gefüllt.“

Die beiden DEN-Vorsitzenden kritisieren etwa die Aussage: „Die Energieberatung wollen wir ausbauen und adressatengerechter gestalten.“ Dannecker: „Was soll das denn konkret heißen? Erst vor wenigen Wochen wurde der Kreis antragsberechtigter Energieberater enorm erweitert – eine umstrittene Entscheidung. Wir können nur dringend davor warnen, Unabhängigkeit und Qualität von Energieberatern – wie sie vor vier Jahren noch im damaligen Koalitionsvertrag eigens festgeschrieben wurde – weiter zu reduzieren. Vielmehr hätte man endlich dazu kommen sollen, ein eigenes Berufsbild für EnergieberaterInnen zu schaffen. Denn die werden immer wichtiger.“

Es sei unverständlich, wie ausgesprochen schwierige Aufgaben wie die Vereinbarkeit hochwertiger energetischer Sanierungen und erschwinglicher Mieten gemeistert werden soll ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und unabhängiger EnergieberaterInnen. Hillebrands: „Gerade hier schlummert ein enormes klimapolitisches Potential. Dazu braucht man wirkliche Fachleute, die Gebäude gewerkeübergreifend und systemisch analysieren und sanieren. Das gilt umso mehr, als Quartierssanierungen und klimaneutrale Stadtentwicklung zukünftig immer mehr in den Blick rücken.“

Das gleiche gelte für die energie- und gebäudetechnische Digitalisierung im Mittelstand. Die können man nur verwirklichen mit qualifizierter Expertise und Umsetzungsbegleitung durch unabhängige EnergieberaterInnen, welche auch die auch die Lebenszyklusanalyse der entsprechenden Objekte erarbeiten können.

Die beiden Ingenieure kritisieren zudem, dass die Koalitionäre bei der sogenannten „Dekarbonisierung“ zu zaghaft vorgingen. Das gelte für die Stilllegung von Kohlekraftwerken ebenso wie für die weitere Förderung von fossilen Brennstoffen im Wohnbau. Hillebrands: „Einerseits für den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Gebäudebereich einzutreten und gleichzeitig etwa die Ölbrennwerttechnik zu fördern, ist widersinnig. Diese sogenannte Technologieoffenheit ist ein Kotau vor der Lobby der großen Heizungshersteller.“

Dannecker resümiert: „Dieser Koalitionsvertrag kündigt wortreich Ziele an, die von den selben Verhandlungspartnern schon 2013 vereinbart, aber dann doch nicht oder nur teilweise erreicht wurden. Damals waren diese Ziele klarer und deutlicher formuliert, auch schwungvoller – heute werden sie weicher umschrieben. Man hat den Eindruck, dass die neue Koalition – so sie denn zustande kommt – wenig inspiriert auf ein ‚Weiter so!‘ setzt. Damit werden wir aber unseren energie- und klimapolitischen Herausforderungen nicht gerecht!“

www.Deutsches-Energieberaternetzwerk.de




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