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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.02.2015

DEN: KFW-Bilanz sollte zu mehr Klimaschutz motivieren

„Bei den Umweltprogrammen sind signifikante Rückgänge festzustellen.“ So kommentiert das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. die Bilanz der KFW-Bankengruppe für das Jahr 2014.

„Die Zahlen der KFW erscheinen zunächst einmal beeindruckend. Mit einem Fördervolumen von insgesamt 74 Milliarden Euro hat die Bankengruppe ihre internationale Spitzenstellung bewiesen. Das ist erfreulich und verdient Anerkennung“, sagt der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands.

„Gleichzeitig stellt man im Förderbereich ‚Umwelt‘ aber auch signifikante Rückgänge fest“, ergänzt die DEN-Vorstandssprecherin, Dipl.-Ing. Marita Klempnow. So sei das Fördervolumen nach Angaben der KFW auf 8,2 Mrd. Euro gesunken (2013: 10,3 Mrd. Euro). Einbußen verzeichnete 2014 auch die Programmgruppe ‚Energieeffizient Bauen und Sanieren‘. Insbesondere der Bereich der Kredite für Gebäudesanierungen mit 3,5 Mrd. Euro (2013: 3,9 Mrd. Euro; 2012: 4,2 Mrd. Euro) ist weiterhin rückläufig.

„Diese Zahlen sind Ergebnis einer massiven und zunehmenden Verunsicherung und Überforderung von Bauherren, wenn es um energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden geht. Hier zeigt nicht nur ein steigender bürokratischer Aufwand seine Wirkung, sondern auch Negativ-Kampagnen in den Medien“, ist Marita Klempnow überzeugt. Die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) anvisierte Stärkung der neutralen und qualitätsgesicherten Energieberatung werde ab März 2015 durch die Erhöhung der Zuschüsse für die Vor-Ort-Energieberatung beim Bafa im ersten Schritt zwar umgesetzt. Aber der qualifizierteste Sanierungsfahrplan nütze nichts, wenn er nicht am jeweiligen Gebäude durch die Eigentümer umgesetzt werde, so die Ingenieurin.

Hinderk Hillebrands stimmt ihr zu: „Besonders auf politischer Seite sollte man diese Entwicklung aufmerksam verfolgen. Es gilt jetzt, klare und kraftvolle Signale auszusenden, damit energetische Sanierungen wieder die Wertschätzung erfahren, die ihnen vor wenigen Jahren noch entgegengebracht wurde. Die im Januar 2015 erfolgte Anpassung der Förderbedingungen zur Stärkung der Effizienzhäuser mit 5 % mehr Tilgungszuschüssen ist ein sehr wichtiges Signal an die Eigentümer. Ein weiteres fehlt nach wie vor: eine spürbare steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für solche Maßnahmen.“

Die Bundesregierung will noch im Februar nach Gesprächen mit den Bundesländern die neuen steuerlichen Regelungen verabschieden. Hillebrands: „Die künftigen Abschreibungsmöglichkeiten sollte man nicht zu knapp bemessen. Und beim Handwerkerbonus sollte man auch nicht kürzen. Derartige Förderungen lösen erfahrungsgemäß ein Vielfaches an privaten Investitionen aus. Es geht schließlich darum, die energetischen Sanierungen in Deutschland wieder so attraktiv zu machen, dass letztlich die Klimaschutzziele auch erreicht werden können und Wohnen bezahlbar bleibt.“

www.Deutsches-Energieberaternetzwerk.de




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