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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.05.2018

DEN: Einheitliches Berufsbild für Energieberater

Vom DEN vorgeschlagene Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg eines Energieberaters.

Hinderk Hillebrands, Vorsitzender des Netzwerks: „Die bundesweite Einführung eines einheitlichen Berufsbildes für Energieberater ist seit langem eine der zentralen Forderungen, für die sich das DEN stark macht.“ Jürgen Lange, DEN-Landessprecher von NRW: „Wir fordern, die Berufsbezeichnung ‚Energieberater‘ bundesweit gesetzlich zu schützen, um später auf eine europäische Regelung hinwirken zu können. Immer mehr energiepolitische Themen werden auf europäischer Ebene verhandelt und entschieden. Deshalb wäre es nur folgerichtig, auch die professionelle Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -einsparung gemeinsam zu organisieren und zu gestalten.“

DEN strebt Energieberatungsgesetz an

Dazu strebe das DEN zunächst in Deutschland ein Energieberatungsgesetz an – das Steuerberatungsgesetz biete ein Beispiel, wie eine solche Regelung grundsätzlich aussehen könnte. Inhalte wie Grundsätze der Berufsethik in Form eines Leitbildes, eine Aufstellung von Voraussetzungen für die Berufszulassung und die Berufsausübung sowie die Festlegung bestimmter Rechte und Berufspflichten von Energieberatern sollten sich dort wiederfinden. So könnte ein System mit Berücksichtigung verschiedener Qualitätsstufen eingeführt werden, erläutert Hillebrands.

Hierbei sollten Erfahrungen aus vorhandenen und bewährten Qualitätsanforderungen berücksichtigt werden, wie etwa die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes – so die Vorstellungen des Netzwerks. Praxiserfahrungen sollte ein hoher Stellenwert zukommen. Auch Transparenz für Quereinsteiger aus anderen Disziplinen über die Zulassungsprüfungen müsse gegeben sein. Die Berufsbezeichnung sollte generell für den Auftraggeber von hoher Aussagekraft sein. Hillebrands: „Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können.“ Schließlich müsse es auch eine einheitliche Honorarordnung für Energieberater geben.

Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg

Das DEN schlägt die oben abgebildete Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg eines Energieberaters vor. Die Definition des DEN verstehe einen Energieberater allgemein als einen Energieeffizienzexperten, der aufgrund der fachübergreifenden Kenntnisse durch seine Aus- und Weiterbildung integrale und optimierte Energiekonzepte entwickeln könne, so Lange. Hierzu würden rechnerische Elemente angewandt, wie beispielsweise energetische Bilanzierungen und Lebenszykluskostenberechnungen. Im Sinne des Auftraggebers und zum Wohl der Umwelt berate ein Energieberater wirtschaftlich unabhängig und vertrete die Belange der Energieeffizienz als Person und im Team mit weiteren Projektbeteiligten.

Lange: „Energieberatungen müssten immer nach den verschiedenen Anwendungsgebieten unterschieden werden. Hierzu zählten Energieberatungen für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude, in der Fertigungstechnik, in der Verfahrenstechnik und im Verkehr. Obwohl sich unter der Berufsbezeichnung des Energieberaters insofern verschiedene Arten von Experten versammelten, ist ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit unabdingbar.“ Ein Instrument der Qualitätssicherung in der Energieberatung in Deutschland sei die freiwillige Zertifizierung durch das DEN, versehen mit einem zwei Jahre gültigen Qualitätssiegel. Hier würden umfangreiche Forderungen an die Berater im Hinblick auf fachliche Qualifizierung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, geeignete Softwareprogramme und an ihre Haftpflichtversicherung gestellt.

Weitere Instrumente seien beispielsweise die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder Qualifizierungsnachweise, wie sie Ingenieur- und Architektenkammern oder die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) einfordern. Eine Weiterbildung zum Energieberater finde man auch bei Handwerkskammern, an ausgewählten Universitäten oder bei der DEN-Akademie, so Hillebrands.

Die umfangreichen Kompetenzen fänden derzeit unter anderem Anwendung in verschiedenen aktuellen Angeboten, sagt Hillebrands. Es bestehe eine Vielzahl an Beratungsangeboten mit unterschiedlichen Schwerpunkten; hier stellten zum Beispiel die Stromsparberatung oder der Basischeck niedrigschwellige Angebote dar. Die BAFA-Vor-Ort-Beratung oder die Energieberatung im Mittelstand hingegen seien qualifizierte und umfangreiche Leistungen. Weitere Beispiele seien Checks für Heizungen oder Solaranlagen, Ausstellung von Energieausweisen oder Wärmebrückenberechnungen.




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