Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


13.07.2018

DEN: Baukindergeld an Energieeffizienz koppeln

„Es ist grundsätzlich richtig, keine Flächenbegrenzung zur Bedingung für das Baukindergeld zu machen“, sagt der DEN-Vorsitzende Hinderk Hillebrands. „Vor allem für Familien, die ein Eigenheim in einer ländlichen Region suchen, wäre sonst die staatliche Förderung ausgeblieben. Für den gesamten ländlichen Raum hätte diese Förderung kaum einen Sinn gemacht, da nur sehr wenige Menschen unter 125 m2 bauen. Das ist die durchschnittliche Wohnfläche für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus oder in einer Doppelhaushälfte mit drei Zimmern, Bad, Hauswirtschaftsraum, Anschlussraum, Ess-/Wohnzimmer und Küche.“

Das DEN regt allerdings an, die neue Förderung mit Kriterien der Energieeffizienz der bezuschussten Gebäude zu verknüpfen. „Damit würde diese Förderung zu einem bewussten Umgang mit Ressourcen beitragen, welcher wirtschafts- und klimapolitisch von größter Bedeutung ist. Die Wohnqualität misst sich nicht alleine an der Größe und Quadratmeterzahl eines Gebäudes“, schlägt der Ko-Vorsitzende des Netzwerkes, Hermann Dannecker, vor.

Beide plädieren dafür, diese staatliche Förderung nicht vom Charakter der Immobilie abhängig zu machen: „Im Hinblick auf die Entspannung des Wohnungsmarktes in Metropolregionen und auf die Veränderung des Wohnens im ländlichen Raum muss ein Einfamilienhaus nicht die Wohnform der Zukunft sein. Vorausgesetzt, die Einführung des Baukindergeldes ist unumgänglich und wird anhand verschiedener Kriterien eingeschränkt, macht es mit Blick in die Zukunft derzeit nur Sinn, die Bemessungsgrundlage über die Energieeffizienz herbeizuführen. So könnte eine Bemessungsgrundlage beispielsweise über den End- und Primärenergieverbrauch pro Quadratmeter erfolgen.“

Das DEN schlägt außerdem vor, die Zuschüsse nach Stadt, Land und Region zu staffeln und sich den realen Gegebenheiten anzupassen. In der Tat sei das Bauen in der Stadt erheblich teurer als auf dem Land. Deshalb sei es sinnvoll, hier differenziert vorzugehen. Außerdem müsse die Regierung beim geplanten Baukindergeld den Bedenken des Bundesrechnungshofes gerecht werden, der sowohl die soziale Gerechtigkeit der Förderung insgesamt als auch den Bund als alleinigen Fördergeber in Frage stellt.

Anmerkung: Von zahlreichen Experten wird das Baukindergeld als teuer aber weitgehend nutzlos bewertet. In Die Zeit, 28/2018, vom 5. Juli 2018, wird unter der Überschrift Pfusch am Bau ein „Subventionsdrama in fünf Akten“ nachgezeichnet. Durch die hohen Kosten – in dem Zeit-Artikel werden sie für die laufende Legislaturperiode mit 2,7 Mrd. Euro und insgesamt mit 9,8 Mrd. Euro beziffert – sink die Chance auf zusätzliche Mittel für eine steuerliche Förderung der energetischen Modernisierung rapide.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater