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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


14.11.2014

Component Award 2015 für Passivhaus-Fenster gestartet

Das Passivhaus Institut schreibt zum zweiten Mal einen Component Award aus. Gesucht werden Fenster, die sowohl in einer Übergangszeit ohne Fassadendämmung als auch nach Abschluss der Sanierung gute Resultate liefern.

Die Gewinner werden im Rahmen der Internationalen Passivhaustagung am 17.-18. April 2015 in Leipzig vorgestellt.
Der Component Award 2015 bewertet in erster Linie die Wirtschaftlichkeit von Passivhaus-Fenstern im Kontext der Gebäudesanierung – die Anschaffungskosten werden dabei stets den möglichen Einsparungen gegenübergestellt. Die Jury des Wettbewerbs wird aber auch die Aspekte Praktikabilität, Innovation und Ästhetik berücksichtigen. Hersteller, die sich zur Teilnahme anmelden, erhalten Pläne einer Einbausituation mit Vorgaben zur Geometrie des Fensters und können daraufhin ein Angebot einreichen.
Der Component Award wird in den Kategorien Holz, Holz-Aluminium, Aluminium und Kunststoff vergeben. Für alle vier Kategorien gilt die kühl-gemäßigte Klimazone. Zugelassen sind alle Fenster, die über ein Passivhaus-Zertifikat verfügen.
In der ersten Ausgabe des Component Awards waren Passivhaus-Fenster mit „Standard-Fenstern“ verglichen worden. „Dabei konnte gezeigt werden, dass mit den Vorreitern der Branche über den Lebenszyklus der Produkte Gesamtkosteneinsparungen von mehr als 25 Prozent möglich sind“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Instituts.
Einsendeschluss für den aktuellen Component Award ist der 1. Februar 2015. Alle weiteren Details zum Wettbewerb sind im Internet zu finden unter: www.passiv.de/component-award



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