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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.09.2011

Check von 110 Grundversorgungsangeboten in NRW

Stromversorger sollen ihre Kunden, die sich in der sogenannten Grundversorgung befinden, in den Jahresrechnungen über ihre eigenen preiswerteren Tarifvarianten informieren – das fordert jetzt die Verbraucherzentrale NRW.

Schon durch einen Wechsel in einen Sondertarif des örtlichen Stadtwerks könnten dreistellige Euro-Beträge gespart werden. Bei einem Vergleich der Strompreise (Grundversorgungsangebote) von 110 Grundversorgern in den 396 Gemeinden Nordrhein-Westfalens durch die Verbraucherzentrale NRW sind jetzt erhebliche Preisunterschiede von bis zu 84 Prozent aufgefallen.

Das Unternehmen, das in der jeweiligen Kommune die meisten Stromkunden hat, muss nach dem Energiewirtschaftsgesetz allen ansässigen Haushalten einen Pflichttarif mit kurzer Laufzeit und kurzer Kündigungsfrist anbieten. Noch immer steckt jeder Zweite in Nordrhein-Westfalen darin – dem jeweils teuersten Grundversorgungstarif seines Stadtwerks. Doch Pflichttarif ist nicht gleich Pflichttarif. „Der Preis für die Grundversorgung variiert von Kommune zu Kommune um mehr als 150 Euro pro Jahr“, erläutert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller die Ergebnisse des jüngsten Preis-Checks in 396 NRW-Kommunen, „während Kunden beim Spitzenreiter enwor Energie & Wasser zum Beispiel in Herzogenrath bei einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 3.600 Kilowattstunden rund 1.004 Euro für die Grundversorgung berappen müssen, gibt’s die gleiche Menge Strom im Pflichttarif etwa von der ostwestfälischen Energieversorgung Werther schon für rund 846 Euro“. Beim Ranking der teuersten Grundversorger sind den Verbraucherschützern bei den Tarifbestandteilen, die der Stromanbieter – neben Netzentgelten, Steuern, Konzessionsabgaben und Umlagen – frei gestalten kann, Preisunterschiede von bis zu 84 Prozent aufgefallen. „Hier sind die Aufsichtsgremien gefordert nachzufragen, ob Kostenstruktur und Gewinnabfuhr noch mit dem Grundversorgungsauftrag der örtlichen Bevölkerung vereinbar sind“, mahnt Klaus Müller eine effektive Aufsicht und verbraucherorientierte Preisgestaltung an.

Darüber hinaus sieht die Verbraucherzentrale NRW die Stromversorger in der Pflicht, ihre Kunden über eigene alternative Tarifangebote neben der Grundversorgung zu informieren. In den Jahresabrechnungen müsste für den Kunden transparent gemacht werden, dass er durch einen einfachen Tarifwechsel beim gleichen Versorger sparen kann.

Derweil rät die Verbraucherzentrale NRW allen Stromkunden in der Grundversorgung, selbst Preisvergleiche anzustellen und empfiehlt, den Anbieter zu wechseln oder zumindest einen günstigeren Tarif des örtlichen Versorgers zu wählen: Schon durch den einfachen Wechsel zu einem günstigeren Angebot des bisherigen Versorgers lassen sich auch bei den teuersten Grundversorgern immer noch bis zu 125 Euro jährlich einsparen.

„In jedem Ort in Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus zumindest ein Ökostromangebot mit Gütesiegel, das preisgünstiger ist als der Grundversorgungs-Pflichttarif“, rechnet die Verbraucherzentrale NRW vor: „Wer aus der Grundversorgung der zehn teuersten Anbieter unseres Preisvergleichs aus- und auf zertifizierten Ökostrom umsteigt, kann zwischen 108 und 172 Euro pro Jahr sparen.“

Bei der Suche nach Ökostrom-Angeboten mit nachgewiesenem Umweltnutzen hilft der Ökostromrechner der Verbraucherzentrale NRW unter

www.meine-wende.de/oekostromrechner

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Neben der Liste der zehn teuersten Grundversorger in NRW sowie einer Übersichtskarte über deren Versorgungsgebiete finden Sie alle Untersuchungsergebnisse unter www.vz-nrw.de/grundversorger.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater