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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.02.2018

Bundeswettbewerb für Klimaaktive Kommunen

Bis 6. April 2018 können sich Kommunen und Regionen mit erfolgreichen Projekten für Klimaschutz und Klimaanpassung um einen Preis im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ bewerben. Auf die zehn Gewinner wartet ein Preisgeld von je 25.000 Euro, das wiederrum in den Klimaschutz fließen muss.

Die gesuchten Klimaprojekte sollen andere Kommunen und Regionen ermutigen, neue Ideen auf eigene Situationen zu übertragen und zu realisieren. Deshalb wird in diesem Jahr ein neuer Sonderpreis zum Thema „Kommunale Klimaaktivitäten und Ernährung“ ausgelobt.

Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich:

Kategorie 1: Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune
Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen, z.B. in den Bereichen Beschaffung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur. Ebenso willkommen sind erfolgreich umgesetzte Projekt in der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie in Gewerbegebieten. Von besonderem Interesse sind auch Kooperationen, z.B. mit kommunalen Unternehmen, der Wirtschaft oder Initiativen.

Kategorie 2: Klimaanpassung in der Kommune
Erfolgreiche kommunale Ansätze, die das Querschnittsthema der Anpassung an die Folgen des Klimawandels – wie stärkere und häufiger auftretende Starkregenereignisse, Stürme, Hitze- oder Trockenperioden – vor Ort voranbringen. Gefragt sind z.B. konkrete Maßnahmen, fachübergreifende Strategien oder Modellprojekte. Auch Synergien von Klimaschutz und Klimaanpassung sind wünschenswert.

Kategorie 3: Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen
Vorbildliche Aktionen, um Menschen vor Ort zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu motivieren, z.B. kommunale Kampagnen oder spezifische Angebote.

Sonderpreis: Kommunale Klimaaktivitäten und Ernährung
Erfolgreich umgesetzte kommunale Projekte, die vermitteln, dass gesunde Ernährung mit Klimaschutz einhergeht. Themenschwerpunkte sind beispielsweise ökologische Landwirtschaft, nachhaltiger Konsum oder „klimafreundliche Kantine“.

Bewerbungsformulare und Informationen zu den einzelnen Kategorien stehen hier bereit. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen. Es gibt keinen Ausschluss für Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben.

Die Gewinner werden im Rahmen der 11. Kommunalen Klimakonferenz – voraussichtlich am 6. Dezember 2018 in Berlin – ausgezeichnet.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater