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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.08.2020

Bundesregierung beruft Expertenrat für Klimafragen

Das Bundeskabinett hat fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Expertenrat für Klimafragen berufen. Er unterstützt die Bundesregierung bei der Anwendung des Bundesklimaschutzgesetzes.

In diesem Gremium sind Professor Marc Oliver Bettzüge, Köln; Professor Thomas Heimer, Wiesbaden; Professor Hans-Martin Henning, Freiburg, Brigitte Knopf, Berlin und Barbara Schlomann, Karlsruhe.

Der Rat prüft die vom Umweltbundesamt vorgelegte Abschätzung der Treibhausgasemissionen des Vorjahres sowie die Annahmen, die den Angaben zur Treibhausgasminderungswirkung von Sofortmaßnahmen und Klimaschutzprogrammen zugrunde liegen. Er wird Stellung nehmen, wenn die Bundesregierung die zulässigen Jahresemissionsmengen im Bundesklimaschutzgesetz ändert, den Klimaschutzplan fortschreibt und weitere Klimaschutzprogramme beschließt. Darüber hinaus können der Deutsche Bundestag oder die Bundesregierung bei dem Expertenrat für Klimafragen Sondergutachten in Auftrag geben.

„Ich freue mich sehr über meine Berufung in den Expertenrat für das Klimaschutzgesetz und die damit verbundene Möglichkeit, die Bundesregierung auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele zu beraten und zu unterstützen“, sagte Professor Hans-Martin Henning vom Fraunhofer ISE. Die Forschung zu Energietechnologien und zu Transformationspfaden des Energiesystems des ISE bilde eine gute Grundlage für die Arbeit im Klimarat. Sie sehe die Aufgabe des Rats in einer „Notarfunktion“, erklärte Brigitte Knopf vom Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ihre neue Aufgabe. Dazu gehöre auch die Überwachung der für einzelne Sektoren jährlich zu erreichenden Ziele. „Wir liefern die Grundlage, was sind wirklich die Fakten, was sind die Daten, gibt es Emissionsabweichungen, sind die Zahlen zu hoch, und dass darüber eine Debatte ermöglicht wird, die sonst manchmal zwischen den Ministerien einfach politisch zerrieben wird“, erläuterte sie weiter. pgl




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