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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.03.2019

BuVEG: Aktuelle Einsparungen - Milliarden-Belastung von morgen?!

Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) kritisiert die Ausgestaltung des Bundeshaushalts von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD): Bei der Vorstellung des letzten Haushalts gelang es Scholz noch, sich herauszureden. Aber nun ist klar, was das Bauchgefühl vieler Beobachter schon lange schreit. Eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung ist politisch nicht gewollt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das aber nun aus den

Strafzahlungen statt aktiver Klimaschutz

Für die Jahre 2020 – 2022 sind im Bundeshaushalt insgesamt 300 Millionen Euro an Strafzahlungen eingestellt worden, pro Jahr 100 Millionen Euro. Und die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung, eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart, ist nicht zu finden.

Diese Summe beruht jedoch nur auf einer Schätzung. Es gibt für den Zukauf überschüssiger Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten derzeit keine Grundlage, und die zu erwarteten Kosten sind damit unklar. Infolge der Zusage aller Mitgliedsländer zu der Emissionsreduzierung kommt es zu einer Verknappung der Zertifikate, besonders in der späteren Phase der 2. Effort Sharing Decision. Daher könnten nicht nur Millionen-, sondern Milliardenkosten auf den Bundeshaushalt zukommen, was durch eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes, besonders im Gebäudesektor, verhindert werden könnte.

Drohende Milliardenbelastung des Bundeshaushalts

Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG, erklärt diesbezüglich: „Es kann doch nicht sein, dass ein Budget für Strafzahlungen eingestellt wird, und dazu noch eine unsichere Schätzung, aber kein Cent für deren Verhinderung. Der aktive Klimaschutz im Gebäudesektor wird damit nicht so umgesetzt, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind nicht abzuschätzen - es sind sogar Milliardenbeträge möglich. Die gesamte Branche ist fassungslos.“

Auf Dauer wird mit dieser Politik die Energiewende kaputtgespart. Es fehlt der Masterplan, wie die CO2-Reduktionsziele der Bundesregierung umgesetzt werden. Die Große Koalition setzt nicht auf langfristige Investitionen, sondern verschiebt Entscheidungen und Kosten in die nächste Legislatur. Ein eklatanter Fehler.

Nachweislich ist die steuerliche Förderung das beste Instrument, um im Gebäudesektor die CO2-Einsparungen anzukurbeln. Das hat auch die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) der Deutschen Energieagentur diese Woche veröffentlicht. Demnach kann die steuerliche Förderung einen Anteil von fast 30 % der benötigten Einsparungen im Gebäudesektor bis 2030 bringen.

www.buveg.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater