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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


20.11.2018

Bioenergieverbände: Bundestag muss bei Energiesammelgesetz dringend nachbessern

Auch der Bundesverband Bioenergie e.V. nimmt im Zuge der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie zum Entwurf des sogenannten Energiesammelgesetzes Stellung: Für die Bioenergie fehlen im Entwurf bislang wichtige Weichenstellungen. Die Bioenergieverbände betonen anlässlich der Anhörung abermals den dringenden Handlungsbedarf, um der Branche Planungs-Sicherheit und Investitions-Schutz zu gewährleisten. Rückenwind erhalten die Verbände hierzu aus verschiedenen Bundesrat

Zwar ist den Bioenergieverbänden klar, dass das parlamentarische Verfahren zum Energiesammelgesetz nicht vollumfänglich die künftige Ausrichtung der Bioenergie-Erzeugung klären kann, dennoch sollte die Chance genutzt werden, um essenzielle Änderungen einzubringen:

Die Bundesregierung muss laut EEG 2017 „rechtzeitig“ einen Vorschlag für die Biomasse-Ausschreibungs-Volumina ab 2023 vorlegen. Die Bioenergieverbände betrachten das Energiesammelgesetz als richtige Möglichkeit dazu und plädieren dafür, zumindest der Bundesregierung im EEG den Herbst 2019 als verbindliche Frist vorzuschreiben. Auch die Bundesratsausschüsse fordern die sofortige Festlegung neuer Ausschreibungs-Volumina. Von der Festlegung der Biomasse-Ausschreibungsvolumina ist nicht zuletzt die Erreichung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels von 65 % Erneuerbaren Stroms in 2030 sowie der nationalen Klimaschutz-Ziele abhängig.

Weiterhin ist es dringend erforderlich, so früh wie möglich den Investitions- und Vertrauensschutz für bestehende Biogasanlagen herzustellen, die aufgrund innovativer Anlagentechnik und besonders niedriger Emissionswerte den sogenannten Luftreinhaltebonus erhalten. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten werden aktuell Hunderte Betreiber dieser technisch optimierten Anlagen mit horrenden Rückzahlungs-Forderungen konfrontiert, die aus Sicht der Bioenergieverbände rechtlich nicht haltbar sind. Hier muss der Gesetzgeber dringend rechtliche Klarheit schaffen. Auch die Bundesratsausschüsse unterstreichen die Bestrebungen der Verbände.

Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie hatten sich die Regierungsfraktionen im Juni in den Verhandlungen zum EEG/KWKG-Änderungsgesetz geeinigt: Nach Ausschöpfung des Deckels sollten einem Betreiber 16 Monate verbleiben, seine Anlage auf eine bedarfsgerechte Fahrweise umzurüsten. Im Gegenzug dazu sollte der Deckel um 250 MW auf 1100 MW abgesenkt werden. Die Bioenergieverbände verstehen nicht, warum von dieser Einigung abgewichen werden und es nun nach Wunsch der Bundesregierung eine Absenkung um 350 MW auf 1000 MW geben soll. Aus Branchensicht würde eine Beibehaltung der Einigung von Juni oder alternativ eine Verlängerung der Frist, die einem Betreiber nach Ausschöpfen des Deckels bleibt, von 16 auf 20 Monate bevorzugt werden. Den Erhalt der Höhe des Deckels von 1100 MW sowie eine Fristverlängerung wird ebenfalls von den Bundesratsausschüssen empfohlen.

Der Appell der Bioenergieverbände an die Abgeordneten des Bundestags lautet nun entsprechend, die Nachbesserungen am Entwurf des Energiesammelgesetzes umzusetzen, damit die flexible und verlässliche Bioenergie auch künftig mit ihrer wichtigen Rolle im Energiesystem erhalten bleibt und Bestandsanlagen auf den zugesicherten Investitions- und Vertrauensschutz bauen können.

Stellungnahme zum Download




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater