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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.10.2019

Berliner Heizungsaustauschprogramm: Förderbedingungen stehen

Im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Förderrichtlinie zum Berliner Heizungsaustauschprogramm veröffentlicht. Damit ist klar, wer auf welche Weise Unterstützung beim Austausch klimaschädlicher Altanlagen beantragen kann. Anträge an die mit der Abwicklung des Programms beauftragte IBB Berlin können ab sofort gestellt werden.

Mit einem Gesamtvolumen von 6 Millionen Euro und einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 können aus dem Förderprogramm folgende Antragsteller*innen einen Zuschuss erhalten:

  • Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern (Wohngebäude)
  • Einzeleigentümer*innen von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten
  • Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten

Mit dem Austausch einer Ölheizung, einer nicht auf Brennwerttechnik basierten Gasheizung oder eines Kohleeinzelofens gegen eine energieeffiziente und CO2-freundliche Heizung soll jeweils mindestens 25 Prozent CO2 eingespart werden.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, erklärt: „Berlin setzt mit dem Heizungsaustauschprogramm starke Anreize, die CO2-Emissionen auch im Gebäudesektor zu senken. Dies ist ein wichtiger Baustein, damit die Hauptstadt bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden kann. Ölheizungen sind sehr klimaschädlich und gehören schnellstmöglich ausgetauscht.“

Was wird gefördert?

Es gibt die beiden Fördermodule „Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan“ (Beratung) und „Heizungsaustausch“.

Für die Erstellung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro bzw. 750 Euro. Eigentümer*innen erhalten eine unabhängige Beratung zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien. Der Bericht mit den Beratungsergebnissen zeigt den Eigentümer*innen anschaulich auf, wie sie ihr Gebäude durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch sanieren können.

Der Sanierungsfahrplan ist gut für Eigentümer*innen geeignet, die schrittweise und passend zur jeweiligen Lebenssituation ihr Gebäude modernisieren wollen. Für Eigentümer*innen, die sich zunächst grundsätzlich mit den Energieeinsparmöglichkeiten ihres Hauses vertraut machen möchten, bietet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Berlin eine kostenfreie Erstberatung in zwölf ausgewählten Pilot-Quartieren an .

Beim Heizungsaustausch werden Zuschüsse abhängig von der Konfiguration der neuen Heizung gewährt. 3500 Euro sind für Wärmepumpen, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Brennstoffzellenheizungen erhältlich. Für den Einsatz von Gaskesseln auf Basis von Brennwerttechnik und für Hausstationen für effiziente Fernwärme werden Zuschüsse in Höhe von 1000 Euro gewährt. Zudem können Eigentümer*innen einen Bonus bis zu 1000 Euro erhalten, wenn sie ergänzend eine Solarthermie-Anlage oder eine Wärmepumpe einsetzen.

Die Zuschüsse können mit den gängigen öffentlichen Förderprogrammen kumuliert werden, soweit es deren Bestimmungen zulassen – unter anderem mit Programmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Investitionsbank Berlin (IBB).

Die vorläufigen Antragsunterlagen für eine Zuwendung aus dem Förderprogramm stehen unter www.heiztauschplus.de zur Verfügung.

Die Investitionsbank Berlin bzw. ihre Tochter, die IBB Business Team GmbH, wurde von der Senatsverwaltung mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt und wird zukünftig Ansprechpartner für Interessierte und Antragsteller*innen sein.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater