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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.08.2011

Bei der Rücknahme von Energiesparlampen im Handel hapert’s noch

Ab 1. September verschwindet auch die 60-Watt-Glühbirne in großen Schritten vom Markt.

Für viele Verbraucher ist der Umstieg auf Energiesparlampen dann eine einleuchtende, weil umweltfreundliche Alternative. Die Sparleuchten enthalten jedoch geringe Mengen Quecksilber und gehören deshalb auf den Sondermüll. Wer nicht auf das Schadstoffmobil warten oder einen Ausflug zum Wertstoffhof unternehmen will, der kann alte Lampen auch im Handel zurückgeben. „Allerdings bieten nicht alle Geschäfte in Nordrhein-Westfalen einen Rücknahme-Service an“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Das haben die Verbraucherschützer in einer Stichprobe in zwei Landkreisen und
17 Städten in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Insgesamt prüften sie den Service in 193 Geschäften, darunter Supermärkte, Elektrokaufhäuser oder Drogeriemärkte. Wie es um die Rückgabe bestellt ist, und worauf Stromsparer beim Umstieg auf Energiesparlampen achten sollten, dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps:
• Nicht in den Hausmüll: Die Rücknahme der Leuchten durch den Handel ist freiwillig. Beim Check waren 120 Geschäfte (62 Prozent) bereit, alte Lampen zu entsorgen: häufig allerdings erst auf Nachfrage an der Kasse. Wer im Handel nach speziellen Sammelcontainern für die Leuchten sucht, wird in den meisten Fällen enttäuscht. Nur in 22 Läden (rund elf Prozent) wies ein Schild auf eine Rückgabestelle hin. Die besten Chancen, Altlampen abzugeben, haben Kunden in Baumärkten und Elektrokaufhäusern. Supermärkte oder Discounter bieten den Service seltener an. Nur bei einer Drogeriemarktkette nahmen alle Filialen die Leuchten zurück. Die Rückgabeboxen standen gut erkennbar in der Nähe der Kasse. Sammelstellen in ihrer Nähe finden Interessenten auch im Internet unter www.lichtzeichen.de über die Postleitzahlensuche.
• Auf Qualität setzen: Energiesparlampen können im Handel deutlich teurer sein als Glühbirnen. Doch sie sind auch erheblich langlebiger und verbrauchen bei gleicher Helligkeit rund 80 Prozent weniger Strom. Bis zu 100 Euro jährlich kann einsparen, wer ganz auf die Kompaktleuchtstofflampen setzt. Wichtig: auf Qualität achten! Seriöse Anbieter finden Interessenten im Internet auf der Seite der Stiftung Warentest unter: www.test.de/Energiesparlampen.
• Verpackungsangaben beachten: Wer Wohnzimmer oder Küche mit Energiesparlampen ausleuchten will, sollte sich nicht allein auf die Wattangabe auf der Verpackung verlassen. Die Wattzahl sagt nichts über die Helligkeit der Lampe aus. Wichtig ist vielmehr die Einheit Lumen (lm). Je höher der Wert, desto stärker strahlt die Lampe. Wer eine 60-Watt-Glühbirne ersetzen will, wählt um die
700 Lumen. Die Farbtemperatur des Lichts wird in der Einheit Kelvin (K) gemessen. Liegt der Wert unter 3300 Kelvin, taucht die Lampe den Raum ähnlich einer Glühbirne in warmweißes Licht, tageslichthell wird es bei einem Wert um 6000 Kelvin. Der so genannte Farbwiewww.vz-nrw.de/energiesparlampedergabeindex „Ra“ gibt an, wie naturgetreu das Licht der Lampe den Raum ausleuchtet. Gute Energiesparlampen haben einen hohen Farbwiedergabeindex über 80. Auf der Verpackung sind außerdem Hinweise zu Dimmbarkeit der Lampe, Lebensdauer oder Quecksilbergehalt (hg) des Produkts zu finden. Quecksilberarme Lampen kommen mit 0,5 Milligramm Quecksilber aus.
• Bei Lampenbruch gut lüften: Gehen Energiesparlampen entzwei, kann der Quecksilberanteil austreten. Darum ist es sinnvoll, Lampen mit Splitterschutz zu kaufen. Sollte eine Lampe ohne Splitterschutz zu Hause zu Bruch gehen: Fenster auf und für 15 Minuten den Raum verlassen. Die Bruchstücke mit einem Stück Pappe zusammenkehren und mit einem feuchten Tuch nachwischen. Splitter, die auf Teppichen oder Polstern liegen, mit Klebeband aufnehmen. Splitter, Pappe, Klebeband und Papiertücher in ein Glas geben, verschließen und über den Sondermüll entsorgen.

Weitere Fragen rund ums Thema „Energiesparlampe“ beantworten die Energie- und Umweltberater in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Wissenswertes über die Alternative zur Glühbirne finden Interessenten auch im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW unter

www.vz-nrw.de/energiesparlampe

 




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