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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.01.2018

Bayerischer Energiepreis 2018

Das Engagement von Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereinen, Teams und Privatpersonen rund um das Thema Energie soll auch 2018 mit dem Bayerischen Energiepreis gewürdigt werden.

Der Preis wird für die erfolgreiche Umsetzung neuer kreativer Ideen und den verantwortungsvollen Umgang mit Energie vergeben. Bis 9. März 2018 können sich diejenigen bewerben, die ein innovatives Energieprojekt erfolgreich umgesetzt haben, eine zukunftsweisende Technologie anwenden oder ein Spitzenprodukt vorzuweisen haben.

Der Bayerische Energiepreis wird seit 1999 alle zwei Jahre vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vergeben. Er besteht aus einem Hauptpreis (kategorieübergreifend) und jeweils einem Preis in den Kategorien:

  • Gebäude als Energiesystem / Gebäudekonzept
  • Energieerzeugung – Strom, Wärme
  • Energieverteilung und Speicherung – Strom, Wärme
  • Energieeffizienz in industriellen Prozessen und Produktion sowie Energieeffizienznetzwerke
  • Produkte und Anwendungen
  • Kommunale Energiekonzepte
  • Initiativen / Bildungsprojekte
  • Energieforschung – Nachwuchsförderpreis

Insgesamt wird ein Preisgeld in Höhe von 31.000 Euro ausgelobt, davon erhält der Hauptpreisträger 15.000 Euro. Weitere Informationen und das Online-Bewerbungstool stehen unter www.bayerischer-energiepreis.de




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