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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.04.2020

Bauen mit der Sonne: Architektur-Wettbewerb

Zum 8. Mal lobt der Solarenergieförderverein Bayern den mit 27 000 Euro dotierten „Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik“  aus.

Die Nutzung von Solarenergie an Gebäuden ist ein zentrales Thema auf dem Weg zur Klimaneutralität. Solartechnische Systeme sollten selbstverständliche Bestandteile fortschrittlicher Gebäudehüllen wie auch Bausteine energetischer Sanierung sein.

Architekten können durch die architektonisch und technisch vorbildliche Integration von Solaranlagen in Dach und/oder Fassade die Sensibilität für die Verbindung von Gebäude und Solartechnik steigern. Und somit regenerativen Energien zu einer weiteren Verbreitung verhelfen.

Zur Unterstützung des Themas lobt der Solarenergieförderverein Bayern den „Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik 2020“ aus.

Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Architekten, Eigentümer/ Betreiber und Solartechnik-Unternehmen – privat oder gewerblich, industriell oder öffentlich – von mindestens einer Solaranlage (Solarstrom und/oder -wärme), die einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet. Die Inbetriebnahme, d. h. die nachweisbare erste Energielieferung dieser Anlage, muss im Zeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2020 erfolgt sein.

Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 31. Juli 2020.

Der 1. Preis ist mit 15 000 Euro dotiert, weitere 10 000 Euro sind für Anerkennungspreise vorgesehen, zusätzlich 2000 Euro werden für eine studentische Arbeit bereitgestellt.

Ausgewählte Projekte werden zudem in einer Wanderausstellung sowie verschiedenen Publikationen präsentiert.

Die Teilnahmeunterlagen sind unter www.sev-bayern.de einzusehen bzw. herunterzuladen oder können beim SeV angefordert werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater