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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.02.2017

Baden-Württemberg unterstützt Sanierung von Nichtwohngebäuden

Mit Zuschüssen von bis zu 200.000 Euro unterstützt das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Für die Förderung stellt das Umweltministerium Baden-Württemberg rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsfristen für die beiden Programmteile sind der 29. Juni und der 30. November 2017. Das Förderprogramm wird von der L-Bank abgewickelt und von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH begleitet.

Teil A: Zuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Investitionen

Im CO2-Minderungsprogramm, dem Teil A des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.

Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) wird ein Betrag von 50 Euro gewährt. Der Zuschuss kann einen Wert von 20 % der förderfähigen Investitionen, maximal 200.000 Euro, erreichen. Bei Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten können zusätzliche Förderboni in Anspruch genommen werden. Anträge stellen können Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kirchliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und andere Eigentümer oder Besitzer von Nichtwohngebäuden. Anträge werden bis zum 29. Juni von der L-Bank entgegengenommen.

Teil B: Unterstützung für Beratung, Qualifizierung, Netzwerke

Im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, dem Teil B des Programms, werden Kommunen gefördert, die am European Energy Award (eea) teilnehmen oder die eine Energie- und CO2-Bilanz erstellen lassen. Beim eea ist ab sofort die Teilnahme im ersten Jahr kostenfrei. Kommunen, Kirchen und Vereine können sich erhebliche Fördermittel für die Einführung oder den Ausbau eines systematischen Energiemanagements sichern und auf diese Weise den Betrieb ihrer Liegenschaften energetisch optimieren. Stadt- und Landkreise oder größere Regionen erhalten eine Förderung, wenn sie ein „Qualitätsnetzwerk Bauen“ ins Leben rufen.

Weiterhin wird die Begleitung von überbetrieblichen Energieeffizienztischen mit mindestens fünf Unternehmen finanziell unterstützt. Um die Potenziale der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme besser zu nutzen, ist eine Förderung für Machbarkeitsstudien, die Planung und auch die Inbetriebnahme von BHKW-Anlagen ausgelobt. Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen können Zuschüsse für detaillierte Energieberatungen in Anspruch nehmen und auf diese Weise die in ihren Objekten häufig bestehenden Einsparpotenziale identifizieren.

Regionale Energieagenturen oder vergleichbare Einrichtungen erhalten ebenfalls Geld vom Land: zum einen für die Informationsvermittlung für Mandatsträger und Multiplikatoren, zum anderen für die Durchführung von Schulprojekten zum Themenbereich Energie und Klimaschutz. Antragsfrist für alle Fördertatbestände im Teil B ist der 30. November 2017.

Hilfe bei der Antragstellung

Die Förderbedingungen, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden sich auf den Internetseiten des Umweltministeriums. Für Fragen steht die L-Bank telefonisch unter 0721 150-1600 oder per E-Mail unter klimaschutz-plus@l-bank.de zur Verfügung sowie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg unter info@kea-bw.de.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater