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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


31.07.2020

Baden-Württemberg muss mehr Treibhausgase sparen

In Baden-Württemberg wurde am 28. Juli die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg begrüßt diese zwar, kritisiert das Gesetz jedoch als zu wenig ambitioniert.

„Der Gesetzesvorschlag enthält gute und wichtige Ansätze für mehr Klimaschutz in Baden- Württemberg. Die verpflichtende kommunale Wärmeplanung für die größeren Städte und Gemeinden und die solare Überdachung von neuen Parkplätzen sind Meilensteine“, so Dürr- Pucher. „Insgesamt jedoch ist die vorgesehene Reduzierung der Treibhausgase deutlich zu gering ausgefallen. Um den Anforderungen der Pariser Klimaschutzvereinbarung halbwegs gerecht zu werden, muss das baden-württembergische Zwischenziel für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf mindestens 50 % gegenüber 1990 festgelegt werden.“ Zudem sollten verbindliche Ausbaumengen für alle erneuerbare Energien in das Gesetz aufgenommen werden, fordert Dürr-Pucher. Dies ist auch in der Studie „Ausbau der erneuerbaren Energien für eine wirksame Klimapolitik in Baden-Württemberg“ belegt, die die Plattform EE BW unlängst veröffentlichte.

Dem Bekenntnis in Paris müssen Taten folgen

Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer ein eigenes Klimaschutzgesetz verabschiedet und immer wieder ein klares Bekenntnis zu den Pariser Klimaschutzzielen abgegeben. Dürr-Pucher erinnert an die Aussagen des Umweltministers anlässlich der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens: Jetzt sei die Staatengemeinschaft aufgefordert, dem Bekenntnis auch wirkungsvolle Taten folgen zu lassen, sagte Untersteller im April 2016: „Die Weltgemeinschaft steht zusammen und hat ehrgeizige Klimaschutzziele vereinbart. Jetzt geht es darum, den Willen in konkrete Politik umzusetzen. Das wird nur gelingen, wenn alle in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich mehr tun als nur das absolut Notwendigste“, so Untersteller damals. Damit hat er die Messlatte für das eigene Handeln gesetzt. Mit der Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes ist diese jedoch nicht erreichbar.

Ein weiterer Baustein ist: Für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes kommt dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes (IEKK) eine besondere Bedeutung zu. Es bildet das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre. Auch hier bestehe noch Handlungsbedarf, ergänzt Franz Pöter, Geschäftsführer der Plattform EE BW. „Vor über einem Jahr wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess über 400 konkrete Vorschläge für das IEKK gesammelt und bewertet. Es ist höchste Zeit, dass daraus direkt nach der Sommerpause ein verbindliches Maßnahmenpaket geschnürt und mit dem Gesetz in Kraft gesetzt wird“, so Pöter.

Klimaschutzverwaltung aufbauen

Hinzu kommt: Es braucht auch unterhalb der Landesebene verantwortliche Akteure, die den Klimaschutz voranbringen. Die vorgesehene generelle Verfahrensbeteiligung der Regierungspräsidien als Klimaschutzverwaltung begrüßt die Plattform EE BW daher ausdrücklich. Gleichzeitig müssten auch innerhalb der Landratsämter Strukturen aufgebaut werden, die mit eigenem Personal das Thema Klimaschutz besetzen und den Ausbau erneuerbarer Energien in den jeweiligen Planungsverfahren vorantreiben. „Wir erleben, dass einige Behördenvertreter durch kurzsichtiges Verwaltungshandeln Investitionen in Erneuerbare Energien verhindern und dem Klimaschutz damit einen Bärendienst erweisen. Der Aufbau einer echten Klimaschutzverwaltung auf diesen Ebenen wäre ein echter Fortschritt“, so Pöter.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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