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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.04.2017

BWP zum gescheiterten Gebäudeenergiegesetz

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz), die angedachte Nachfolgeregelung von EnEV (Energiesparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz), ist im Koalitionsausschuss gescheitert. Der Bundesverband Wärmepumpe bedauert, dass die Große Koalition sich auf diesen wichtigen Impuls für die Wärmewende nicht einigen konnte.

„Die Bundesregierung hat eine Chance vertan, das Ordnungsrecht im Neubaubereich deutlich zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Das ist nicht nur schade, sondern auch unverständlich. Immerhin hat der Deutsche Bundestag einstimmig das Klimaschutzabkommen von Paris ratifiziert. Die Unternehmen im Gebäudebereich brauchen außerdem dringend Planungssicherheit hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen künftig gelten sollen“, mahnt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Ein neues Gesetz kann bei realistischer Betrachtung nun frühestens im Sommer kommenden Jahres unter einer neuen Bundesregierung beschlossen werden. Laut EU-Recht müssen die neuen Vorgaben zur Energieeffizienz im Neubau spätestens 2019 (für öffentliche) bzw. 2021 (für private) Gebäude in Kraft treten.

Baukostensteigerung und eingeschränkte Technologieoffenheit als Begründung haltlos

Behauptungen, Energieeffizienzvorgaben würden dazu führen, dass keine oder nur noch teure Wohnungen gebaut werden können, lässt Sabel nicht gelten: „Es ist überzeugend nachgewiesen worden, dass die Baukostensteigerung der Vergangenheit nur zu geringen Teilen auf die EnEV, vor allem aber auf gestiegene Grundstückspreise sowie Baunebenkosten zurückgehen.“

Ferner sei nachgewiesen worden, dass höhere Standards durchaus wirtschaftlich seien. Außerdem werde in Deutschland trotz der letzten EnEV-Stufen so viel gebaut wie seit langem nicht. Die Kritik, höhere Standards seien nicht mehr technologieoffen, weist Sabel ebenfalls zurück: „Dass die Effizienzvorgaben nicht von jeder Technologie bzw. jedem Brennstoff gleichermaßen erfüllt werden können, ist klar. Wir brauchen jedoch ambitionierte Vorgaben, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen. Sofern sich diese mit konventioneller fossiler Technik erfüllen lassen, ist deren Nutzung auch weiterhin erlaubt. In vielen Fällen werden moderne Technologien wie die Wärmepumpe hier jedoch zielführender sein.“

Verzögerung als Chance: Neuer Entwurf sollte ambitionierter und flexibler sein

Aus BWP-Sicht liegt im Scheitern aber auch eine Chance, denn der jetzt gescheiterte Entwurf ließe noch Luft nach oben was die Nutzung erneuerbarer Energien und Vereinfachung der Anforderungen angeht. „Wir hoffen nun, dass eine neue Bundesregierung mehr Mut haben wird, die Energiewende im Gebäudebereich mit ambitionierten, flexibel erfüllbare Vorgaben voranzutreiben“, so Sabel.

www.waermepumpe.de




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