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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.05.2014

BSW-Solar: Widerstand im Bundesrat gegen geplante "Sonnensteuer"

Auch im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine Energiewende-Abgabe auf Solarstrom zu erheben.

In der Länderkammer zeichnet sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant. Zehn Landesumweltminister und acht Landeswirtschaftsminister votierten in den Ausschusssitzungen des Bundesrats dafür, die Energiewende-Abgabe auf 15 % bzw. 20 % zu begrenzen (derzeit rund 0,9 bzw. 1,2 Cent je Kilowattstunde).

Der Kabinettsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) sieht hingegen vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kWp in den meisten Fällen mit 50 % der EEG-Umlage zu belasten (rund 3,1 Cent/kWh), die Direktversorgung von Mietern vom Dach der Vermieter sogar mit 100 % der Kostenumlage (rund 6,2 Cent/kWh). Nach Einschätzungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) würde das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel initiierte Vorhaben einer derartigen „Sonnensteuer“ einen Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben unrentabel machen. In den nächsten Wochen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Energiewende-Gesetz, dessen Änderungen zum 1. August 2014 in Kraft treten sollen.

Laut einem Rechtsgutachten, das der BSW-Solar gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht hat, liegen inzwischen auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor, Solarstrom für die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater