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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


24.02.2018

BSW-Solar: Solarstrom erreicht Preisniveau von Windstrom

Solarstrom aus neu geplanten großen Solarparks erreicht in Deutschland das Preisniveau von Elektrizität aus Windparks. Dies geht aus den Ergebnissen jüngster Ausschreibungen der Bundesregierung hervor: Nach Angaben der Bundesnetzagentur liegt der durchschnittliche Zuschlagspreis bei neu geplanten Photovoltaik-Kraftwerken bei 4,3 Cent, bei Windparks bei 4,6 Ct/kWh. Strom aus neuen Öko-Kraftwerken unterschreitet damit die Erzeugungskosten von Strom aus neuen Kohlekraftwerken.

Als Meilenstein der Energiewende und Sternstunde für den Klimaschutz bezeichnet Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) das Erreichen der Kostenparität. Dieses sei das Ergebnis einer beispiellosen Kostensenkung infolge herausragender Innovationen und eines sehr harten Wettbewerbs. Körnig: „Beide Technologien ergänzen sich gut und stehen bereit, künftig eine zentrale und deutlich stärkere Verantwortung für unsere Energiesystem zu übernehmen, preiswert, sicher und umweltfreundlich.“

Der BSW appelliert an die Bundesregierung, bestehende Ausbaubremsen für die Solarenergie nunmehr schnell zu lösen. „Diese stammen aus einer Zeit, als Photovoltaik noch teuer war. Davon kann nun keine Rede mehr sein. Nur mit einer schnellen Anhebung der Auktionsvolumen und einer Beseitigung von Investitionsbarrieren auch im Gebäudesektor kann Solarenergie den notwendigen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Körnig.

Im jüngst ausgehandelten Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD das Ziel gesetzt, das im Jahr 2030 auf 65 % heraufgesetzte Ökostromziel unbedingt zu erreichen. Die noch zum Klimaziel 2020 klaffende Lücke soll mittels Sonderausschreibungen verkleinert werden. Der BSW begrüßt die geplante Aufstockung der Ausschreibungsvolumen.

Gemeinsame Ausschreibungen, in denen Wind- und Solarkraftwerke in den direkten Wettbewerb zueinander gestellt werden, lehnt der Verband hingegen ab. Der notwendige verstärkte Ausbau beider EE-Technologien auf Augenhöhe und ihre intelligente Kombination sowie Integration ins Energiesystem sei so nicht erreichbar.

Hintergrund

Lagen die Preise von Solarstrom zur Jahrtausendwende noch bei deutlich über 70 Ct/kWh, so liegen sie aus neuen Solarparks der Megawattklasse nach der aktuellen Veröffentlichung der Auktionsergebnisse mit nunmehr rund 4 Ct/kWh mehr als 90 % darunter. Strom aus neuen Kohlekraftwerken kostet laut BSW-Solar rund 6 Ct/kWh, unter Einbeziehung von Gesundheits- und Klimafolgekosten rund 15 Ct/kWh.

Photovoltaik trägt derzeit zu rund 7 % zum Nettostromverbrauch Deutschlands bei. Ihr Ausbau wurde unter anderem mittels stark begrenzter Auktionsvolumen, zahlreicher Marktbarrieren und einer finanziellen Belastung der solaren Eigen- und Direktversorgung vor fünf Jahren politisch stark ausgebremst.




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