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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


06.01.2017

BSW: Nachfrage nach Solarstrom steigt wieder

Für viele Eigenheimbesitzer und Gewerbebetriebe lohnt es sich weiterhin, in eine eigene Solarstromanlage zu investieren. Denn der Strom aus dem Netz wird immer teurer. Auch die KfW-Förderung für Batteriespeicher kann nun wieder beantragt werden.

Was ändert sich zum Jahresbeginn? Mit Inkrafttreten des EEG 2017 wird die Förderung großer Photovoltaikanlagen nur noch über Auktionen vergeben. Der überwiegende Teil privater und gewerblicher Investoren ist davon jedoch nicht betroffen. Für sie wird die Anschaffung eines eigenen Solar- und Speichersystems 2017 zum Teil noch attraktiver. Nur Solaranlagen mit einer Größe ab 750 Kilowatt sind von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen und müssen künftig in eine Ausschreibung.

„Während die Stromtarife in den letzten Jahren schmerzlich gestiegen sind, haben gesunkene Anschaffungs- und Finanzierungskosten bei der Photovoltaik dazu geführt, dass sich die Sonnenstromernte vom eigenen Dach in der Regel bereits nach wenigen Jahren bezahlt macht“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Solarstrom vom Eigenheim- oder Gewerbedach sei oft nur noch halb so teuer wie vom Stromversorger. Nach Angaben des Verbands ist die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auf Gebäuden in den letzten Monaten spürbar gestiegen. Die Interessenvertretung der Solar- und Speicheranbieter ist zuversichtlich, dass sich dieser Trend 2017 verstärken wird. Auch die Nachfrage nach Solarstromspeichern werde weiter anziehen.

50.000 Batteriespeicher in den Kellern

Fast jede zweite neue Solarstromanlage wurde nach BSW-Angaben im vergangenen Jahr zusammen mit einem stationären Batteriespeicher installiert. Heimspeicher ermöglichen es,  je nach Nutzerprofil und Anlagenauslegung die solare Selbstversorgungsquote auf 60 % und mehr zu erhöhen. Nach Verbandsangaben sind inzwischen 1,6 Millionen Solarstromanlagen und über 50.000 stationäre Solarstromspeicher in Deutschland in Betrieb.Die Investition in einen Solarstromspeicher wird von der Bundesregierung mit Krediten und einem Tilgungszuschuss der KfW-Bank gefördert. Nach einem zeitweisen Förderstopp Ende letzten Jahres sind die Zuschüsse seit Jahresbeginn nun wieder erhältlich.

Solarstrom, der nicht vor Ort benötigt und nicht gespeichert wird, fließt ins öffentliche Netz und wird Eigenheimbesitzern mit aktuell gut zwölf Cent pro Kilowattstunde vergütet. Auch nach dem EEG 2017 wird dieser Tarif für die nächsten 20 Jahre garantiert. Für größere Solarstromanlagen sind die Vergütungssätze etwas niedriger, da die Anschaffungskosten mit zunehmender Anlagengröße sinken.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater