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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.05.2017

BMWi stellt individuellen Sanierungsfahrplan vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf den Berliner Energietagen ein neues Instrument für die Energieberatung vorgestellt: Der so genannte „individuelle Sanierungsfahrplan“ ist ein softwaregestütztes Tool, das einen verständlichen Überblick über die in einem Gebäude langfristig anstehenden Sanierungen gibt. Neben Energieeinsparpotenzialen und den Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien werden auch die dafür notwendigen Investitionen abgeschätzt sowie die Heizkosten- und CO2-E

Informationen zum „iSFP“, dem individuellen Sanierungsfahrplan finden Sie auch im GEB 05-2017. Premium-Mitglieder können die Ausgabe schon jetzt als E-Paper lesen.

Staatssekretär Baake: „Der neue individuelle Sanierungsfahrplan bietet Eigentümern eine transparente, maßgeschneiderte Übersicht über Sanierungsschritte für ihre Gebäude. Sie bekommen auf einfache Weise dargestellt, wann welche Maßnahmen zu erwarten sind, welche Umsetzung sie beinhalten und wie sie sich zu einer Gesamtsanierung zusammenfügen. Den Energieberatern steht mit dem individuellen Sanierungsfahrplan ein Werkzeug zur Verfügung, das es ihnen ermöglicht, die Ergebnisse ihrer Beratungen und ihrer technischen Ausarbeitungen verständlich und gut strukturiert in standardisierten Berichten zu vermitteln. Die in der Praxis typischen Schritt-für-Schritt Sanierungen können damit ab sofort in ein gebäudespezifisches Gesamtkonzept eingebettet werden.“

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan setzt das BMWi eine wichtige Maßnahme der Energieeffizienzstrategie-Gebäude um. Das Instrument wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Energieeffizienz im BAFA und einem externen Konsortium aus der Deutschen Energie Agentur (dena), dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und dem Passivhaus Institut (PHI) entwickelt. Damit wurde ein standardisiertes Werkzeug für die Praxis geschaffen. Es bietet einen einheitlichen Rahmen, ein klar verständliches Design sowie ergänzende, zielgruppenspezifische Hintergrundinformationen für Berater und Immobilieneigentümer. Der Sanierungsfahrplan wird als Ergebnis und Beratungsnachweis im Förderprogramm der Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Vor-Ort-Beratung) anerkannt.

Weitere Informationen zur Energieeffizienzstrategie Gebäude erhalten Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater