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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


13.03.2019

BMWi fördert digitale Assistenten zum Energiesparen

Über 50 digitale Plattformen und Start-ups entwickeln digitale Energiespar-Lösungen. Damit ist knapp 2,5 Jahre nach dem Start des Innovations-Förderprogramms „Pilotprogramm Einsparzähler“ eine lebendige Start-up-Kultur entstanden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verlängert deshalb das erfolgreiche Förderprogramm bis zum Jahr 2022 und unterstützt damit die Entwicklung digitaler Plattformen und innovativer Geschäftsmodelle. Im Fokus stehen digitale Energiespar-Assist

Das Besondere an dem Programm ist die eingebaute Qualitäts-Sicherung, 75 % der Zuschuss-Förderung werden erst ausgezahlt, wenn Energie wirksam und nachweisbar eingespart wird. Als Nachweis gelten die per "Einsparzähler"‘ erfassten Energie-Einsparungen.

  • Wesentliche Änderungen gegenüber der ersten Förderphase 2016-2018 sind:
  • Die maximale Förderhöhe erhöht sich von einer 1 auf 2 Mio. Euro.
  • Der Anteil der Förderung, der nur nach Nachweis eingesparter Energiemengen ausgezahlt wird, erhöht sich von 50 auf 75 %.
  • Neben Strom, Gas, Wärme und Kälte sind nun auch Projekte zum Einsparen von Öl-basierten Brennstoffen, Biomasse und Primärenergie förderfähig.
  • Leuchtturmprojekte zur Stärkung des Marktes zur Finanzierung von Energieeffizienz werden zusätzlich mit bis zu 200 000 Euro und einer Förderquote von 80 % gefördert. Damit können freiwillige Energieeffizienz-Wettbewerbe und Handelsplattformen für eingesparte Energie von Unternehmen, Energieagenturen oder sonstigen interessierten und befähigten Akteuren umgesetzt werden.

Seit dem Jahr 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für das BMWi mehr als 50 Pilotprojekte zum Energiesparen bewilligt. Gefördert werden z.B.Projekte zur digital gestützten und individualisierten Energieberatung in Echtzeit, automatisch schaltende „Energiespar-Assistenten“ oder innovative Gebäude- und Heizungstechnik, die individualisiert, wetterprognoseabhängig und durch künstliche Intelligenz gestützt arbeitet. Die geförderten Projekte ermöglichen den energieoptimierten Betrieb etwa von Büro- und Verkaufsflächen, Krankenhäusern, Schwimmhallen, Hotels und Restaurants oder industriellen Produktions-Prozessen.

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