Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


11.10.2017

BEE erwartet für 2018 leicht sinkende EEG-Umlage

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet für das Jahr 2018 eine leicht sinkende EEG-Umlage in Höhe von 6,71 Cent pro Kilowattstunde. Die Bandbreite entspricht dabei 6,6 und 6,8 Cent pro Kilowattstunde. „Die leicht sinkende EEG-Umlage ist vor allem eine Folge des leicht angestiegenen Börsenstrompreises sowie des höheren EEG-Kontostandes in den vergangenen Monaten“, erläutert BEE-Geschäftsführer Dr. Peter.

Die Vorschläge des BEE würden sich weiter umlagesenkend auswirken, so Röttgen. Der Verband hat vorgeschlagen, die Industrieprivilegien aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und die konventionelle Stromerzeugung mit einem CO2-Preis zu belegen und damit die Stromsteuer zu ersetzen, Bis zu 1,7 Cent pro Kilowattstunde könnte Strom schon bei einem CO2-Preis von 25 Euro bei gleichzeitigem Wegfall der Stromsteuer billiger werden. Dabei setzt sich der CO2-Preis aus der CO2-Steuer in Höhe von 20 Euro plus dem Emissionshandelswert von 5 Euro pro Tonne Kohlendioxid zusammen. „Die Einführung einer CO2-Bepreisung als Ersatz der Stromsteuer senkt die Differenzkosten zwischen Vergütung und Börsenerlöse und damit die EEG-Umlage sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.“

Ein CO2-Preis honoriere die Vorteile der klimaschützenden Stromversorgung aus erneuerbarer Energie, schaffe fairere Marktbedingungen und reduziere das Überangebot der konventionellen Stromerzeugung. Erneuerbare Energie trägt seit vielen Jahren zu niedrigeren Preisen an der Strombörse bei.

Würde darüber hinaus die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung (Industrieprivilegien) künftig in den Bundeshaushalt verlagert, könnte die EEG-Umlage um weitere 1,5 Cent pro Kilowattstunde sinken. „Im Strompreis und damit in der EEG-Umlage sollten nur die Bestandteile enthalten sein, die ordnungspolitisch auch reingehören.“

„Die Vorschläge des BEE, die auch ein CO2-Bepreisungskonzept für den Wärmesektor umfassen, sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Sektorenkopplung“, fasst Röttgen zusammen. Ein Preis auf Kohlendioxid könne die Lenkungswirkung entfalten, die die Stromsteuer nicht erbracht habe.

Auf www.bee-ev.de steht ein Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2018 zum Download sowie eine Grafik zur Entwicklung der Summe aus EEG-Umlage und Großhandelspreis.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater