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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.10.2015

BEE erwartet 2016 stabile bis leicht steigende EEG-Umlage

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet für 2016 eine EEG-Umlage in Höhe von ca. 6,2 bis 6,5 Cent. Steigende Strompreise für private Verbraucher seien dennoch nicht zu rechtfertigen. Fallende Börsenstrompreise erhöhen zwar die EEG-Umlage, andererseits verbilligen sie den Einkaufspreis der Vertriebe. Mit etwas Zeitverzögerung seien die Preissenkungen an den Großhandelsmärkten nun auch in den mehrjährigen Vertriebskalkulationen der Stromversorger angekommen und schaffen so Spielraum.

Nach Berechnungen des BEE könnten die niedrigen Vertriebspreise selbst bei einer leichten Erhöhung der EEG-Umlage zu einer leichten Absenkung der Haushaltspreise führen. Industrielle Abnehmer profitierten ohnehin von den niedrigen Stromeinkaufspreisen oder seien, wie die stromintensiven Unternehmen, von der EEG-Umlage befreit.

Während die Befreiungen für die Industrie im kommenden Jahr auf dem gleichen Niveau bleiben dürften wie 2015, sinke der Börsenstrompreis weiterhin und werde auf unter 3 Cent fallen. Der BEE erwartet, dass sich dieser Trend, obwohl bereits ein sehr niedriges Preisniveau erreicht ist, noch fortsetzen wird.

Des Weiteren sind 2015 Jahr einige Offshore-Windparks in Betrieb gegangen. Der nach einigen Verzögerungen nun konzentrierte Neubau sei temporär auch bei der EEG-Umlage bemerkbar, so Falk. „Ab 2020 rechnen wir damit, dass die Kosten für neu installierte Offshore-Windkraftanlagen um bis zu 30 % zurückgehen.“




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