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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.04.2017

BDH: Verschiebung des Gebäudeenergiegesetzes behindert Wärmewende

Nachdem die Koalitionspartner am 29. März keine Einigung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erzielen konnten, besteht keine Chance mehr, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu erlassen. Mit dem GEG sollten u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammengefasst werden. „Die Vereinfachung der Rechtsgrundlage wäre Bauherren, Handwerkern, Planern und auch der Industrie entgegengekommen. Die jetzige Verschiebung der Entsc

Zugleich sieht der BDH in der Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes aber auch die Chance, den Entwurf nachzubessern. So kritisiert der Verband die darin enthaltene Option der Länder, Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien auch außerhalb öffentlicher Bestandsgebäude einzuführen. „Die negative Marktentwicklung in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass sich Ordnungsrecht im Bestand negativ auswirken kann. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand zu erneuern“, sagt BDH-Präsident Manfred Greis.

Eine im Gesetzesentwurf beinhaltete Ermächtigung für die Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge mit Verweis auf den Klima- und Ressourcenschutz auszusprechen, sieht der BDH kritisch und setzt sich für eine technologieoffene Betrachtung aller Systeme ein. Nah- und Fernwärmenetze als pauschale Lösung seien nicht zielführend, es müsste auch hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten. Nachbesserungsbedarf sieht der BDH schließlich auch bei den im Referentenentwurf skizzierten Rahmenbedingungen für Wärmepumpen.

www.bdh-koeln.de




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