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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


27.11.2014

BDEW fordert mehr Initiative für Energieeinsparungen im Wärmemarkt

„2015 droht erneut ein verlorenes Jahr für effektive Maßnahmen im Wärmemarkt und damit für den Klimaschutz zu werden“, lautet die Einschätzung von Hildegard Müller zu den abschließenden Haushaltsberatungen im Bundestag.

Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt: „Mit den bisher im Bundeshaushalt 2015 vorgesehenen Rahmenbedingungen verpasst es die Bundesregierung, die enormen CO2-Einsparpotenziale im Wärmemarkt zu heben. Wenn wir unsere Klimaziele bis 2020 erreichen wollen, muss die Politik hier endlich mehr Initiative zeigen. So werden beispielsweise die Mittel für das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) sowohl im Haushalt für 2015 als auch im Energie- und Klimafonds (EKF) gekürzt. Der EKF gehört zu den zentralen Instrumenten bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Die Unterfinanzierung des Fonds muss endlich beendet werden.

Im Hinblick auf die für 2016 bis 2018 vorgesehenen 10 Milliarden Euro appelliert die Energiewirtschaft an die Bundesregierung, einen möglichst großen Teil in die Bereiche Energieeffizienz und Gebäudesanierung zu investieren. Auch angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage weist der BDEW darauf hin, dass jeder Förder-Euro in die Gebäudesanierung rund acht Euro private Investitionen auslöst. Wir reden über ein Konjunkturprogramm für Handel und Handwerk, das gleichzeitig dem Klimaschutz dient.

Die Energiewirtschaft erwartet auch, dass die Steuervergünstigungen für Erdgas als Kraftstoff über das Jahr 2018 wie im Koalitionsvertrag vereinbart verlängert werden. Erdgasfahrzeuge sind marktreif und in der Lage, einen erheblich Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu leisten. Um die Investitionsbereitschaft in diesem Sektor nicht abzuwürgen, sollten die Steuervergünstigungen bereits heute auf den Weg gebracht werden.“

www.bdew.de




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