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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.07.2015

BDEW bedauert Verschiebung des Fracking-Gesetzes

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zur Verschiebung des Gesetzespaketes zur unkonventionellen Erdgasförderung:

„Wir bedauern ausdrücklich, dass die Verabschiedung des Gesetzespaketes im Bundestag verschoben wird. Die im BDEW organisierten Unternehmen der Wasser- und Gaswirtschaft brauchen endlich einen sicheren Rechtsrahmen. Mit den in den Entwürfen vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes werden weitreichende Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserversorgung umgesetzt. Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss klaren Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Kann eine Gefährdung von Trinkwasser-Ressourcen ausgeschlossen werden, sollte es aus Sicht des BDEW grundsätzlich möglich sein, die Nutzung von Erdgasressourcen in Deutschland zu erproben.

Was jetzt dringend erforderlich ist, ist ein verbindlicher Zeitplan für eine zügige Verabschiedung des Gesetzespakets nach der Sommerpause.

Das im Gesetzespaket vorgesehene Verbot von Fracking unter anderem in Wasserschutzgebieten, Talsperren und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung bewertet der BDEW positiv. Ebenso positiv sieht der BDEW die vorgesehenen Möglichkeiten für die Bundesländer, über landesrechtliche Regelungen Fracking auch in den Bereichen des Steinkohlenbergbaus zu untersagen. Zudem erhöhen die vorgesehenen Konkretisierungen bei der Entsorgung der Frack-Fluide sowie des Lagerstättenwassers die Sicherheit bei der Anwendung der Technologie.

Die Wasser- und Gasunternehmen im BDEW sprechen sich zudem dafür aus, dass die konventionelle Erdgasförderung weiter ermöglicht wird, wenn vor Ort Konsenslösungen mit Wasserversorgern, zuständigen Behörden und Gewinnungsindustrie gefunden werden. Kritisch ist aus Sicht des BDEW im Hinblick auf Untergrundspeicher eine Erweiterung der Bergschadenshaftung, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas steht."

www.bdew.de




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