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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.02.2012

BDE drängt auf Branchenkonsens

Der Startschuss zur Überarbeitung der Vor-Ort Beratungsrichtinie ist gefallen.

Mit dieser überraschenden Information wartete das BmWi im Rahmen eines Grundsatzgesprächs mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Energiedienstleister (BDE), Matthias Kauf und seines Sonderbevollmächtigten RA von Bock und Polach zu Beginn des Jahres auf. Damit wurde indirekt die Position bestätigt, die der BDE bzgl. der Übertragung der Liste anerkannter Berater auf die dena schon frühzeitig eingenommen hatte.

"In den Gesprächen mit den Verantwortlichen der BAFA, dena und des BmWi haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass das geplante Verfahren nach unserer Auffassung rechtlich nur über eine Änderung der Regelungen der Vor-Ort Beratungsrichtlinie selbst, insbesondere der Ziffer 3.5 eröffnet werden kann." so Kauf und von Bock. Jetzt komme es allerdings darauf an, dass die Gebäudeenergieberater und -dienstleister sich endlich von der reinen Abwehrhaltung lösen und im Konsens Vorschläge unterbreiten, die ein einheitliches Profil für die zu fordernde Fachkunde und deren Einhaltung als Eintragungsvoraussetzung der Listung für die Fördertatbestände vorsehen. Zuletzt war es besonders in dieser Frage durch die völlig unterschiedlichen Auffassungen der Verbände zu Auseinandersetzungen gekommen, die die Ministerien dann veranlasst haben, selbst Qualifikationserfordernisse und deren Nachweise aufzustellen. Diese berechtigte Kritik muss sich die Branche gefallen lassen und hoffentlich daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für die jetzt anstehende Novellierung ziehen.

"Der BDE ist bereit, gemäß seinem Verbandszweck als Koordinierungsplattform der Energiedienstleister hierzu einen konstruktiven Beitrag zu leisten durch die Einsetzung einer Expertenkommission seiner Mitglieder und weiterer Vertreter der Branche." so Kauf. Wichtig sei jedoch, dass dazu BAFA, KfW und BmWi die behaupteten Defizite in der bisherigen Beratungspraxis offen legen, um sie durch geeignete Informations- und Weiterbildungsangebote der Bildungsträger der Branche in einem abgestimmten Verfahren zu beseitigen.

Auch in weiteren wichtigen Fragen konnte der BDE eine Klarstellung durch das BmWi erreichen. Danach beabsichtigt der Bundeswirtschaftsminister nicht, von den Ermächtigungen der §§ 4 Abs.3 und 7 Abs 3 des EDL-G Gebrauch zu machen und durch Rechtsverordnungen Inhalt und Umfang von Energiedienstleistungen zu regeln, ebenso wenig wie die Anforderungen an deren Anbieter hinsichtlich Zuverlässigkeit, Fachkunde und Unabhängigkeit sowie den Kostenrahmen für die Anbieterliste und die Nachweise zur Eintragung und die Voraussetzungen der Löschung. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass es sich in diesem Fall nicht um Fördertatbestände handelt, sondern um die Anbieterliste gem. § 7 EDLG ,deren Führung qua Gesetz der Bundeseffizienzstelle bei der BAFA zugewiesen ist.

Gleichwohl sieht der BDE in dieser Klarstellung einen eindeutigen Auftrag an die Branche, auch diese Fragen im Konsens in Selbstbestimmung und weitgehender Selbstverwaltung zu lösen. Hier eröffnet sich ein weiterer Handlungs- und Gestaltungsspielraum, den der BDE durch Experten seiner Mitglieder und Kooperationspartner im Rahmen seiner bereits vorgestellten Projektarbeit angehen will.

www.energiedienstleister.org



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater