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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.08.2013

BAFA-Förderung für Mini-BHKW: Bisher mehr als 4270 Anlagen bezuschusst

Das BAFA bezuschusst Mini-KWK-Anlagen, die in Bestandsgebäude eingebaut werden. Seit dem Start des Programms im April 2012 wurden insgesamt rund neun Millionen Euro an Förderung für mehr als 4270 Anlagen bewilligt.

Auf Grundlage einer Auswertung zum Stichtag Ende Juni 2013 gibt das BAFA folgende Kennzahlen bekannt: Den bewilligten Fördergeldern stehen 40,62 Millionen Euro an direkten Gesamt-Investitionen im BHKW-Bereich und über 72,94 Millionen Euro an gesamtvolkswirtschaftlich dadurch ausgelösten Investitionen gegenüber. Die elektrische Gesamtleistung der installierten Anlagen beträgt 18,94 MW. 12,5 % dieser Mini-BHKW-Anlagen weisen eine elektrische Leistung bis 3 kW auf, 47,5 % liegen im Leistungsbereich 3,1 bis 10 kW und 40,1 % im Segment 10,1 bis 20 kW. Eine Liste mit der Aufteilung der Förderung nach Bundesländern findet sich hier.

Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage. Sie beginnt bei 1.500 Euro für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal kann die Fördersumme 3.500 Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA verfügbar.

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss unter anderem der eingesetzte Modultyp auf der aktuellen "Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW" des BAFA aufgeführt sein.




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