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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


27.08.2010

Atomkraft blockiert den Ausbau erneuerbare Energien

Bei einer Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke droht ein massiver wirtschaftlicher Konflikt zwischen Öko- und Atomstrom. Dies geht aus einer neuen Studie der Universität Flensburg im Auftrag des Energieversorgers Lichtblick hervor.

Sollte sich der Ausbau der erneuerbaren Energien wie geplant fortsetzen, werden Wind und Sonne in Zukunft immer häufiger die volle Stromnachfrage decken. Atomstrom wird dann nicht mehr benötigt, die Meiler müssen kurzfristig vom Netz. Bei einer Laufzeitverlängerung von 28 Jahren werde es, so das Ergebnis der Studie, ab 2020 bis zur Stilllegung des letzten Meilers zu mindestens 15 800 kurzfristigen AKW-Abschaltungen kommen.

Unflexible AKW-Technik ist problematisch
Der Grund für die kurzfristigen Abschaltungen sei die unflexible AKW-Technik, heißt es. Je nach Anlagentyp könne ein Meiler seine Leistung nur auf 50 oder 60 Prozent drosseln. Wird weniger Atomstrom benötigt, muss er ganz vom Netz. Nach einer Komplettabschaltung benötigt ein AKW zudem 50 Stunden, um wieder anzufahren.
Die Atomkonzerne müssten durch diese Produktionsausfälle auf Gewinne in Höhe von 21 bis 80 Milliarden Euro verzichten. Die Studie geht davon aus, dass die großen Energiekonzerne versuchen werden, die Milliarden-Verluste zu verhindern. Dies ist nur möglich, wenn der gesetzlich garantierte Ökostrom-Vorrang bei der Stromeinspeisung abgeschafft und der Ausbau der erneuerbaren Energien begrenzt wird. Die für den Klimaschutz so wichtige ökologische Energiewende würde sich um Jahrzehnte verzögern.

Ab 2030 komplett regenerativ möglich

Um die künftige Stromversorgung zu sichern, sei weder eine Laufzeitverlängerung noch ein Neubau von Kohlekraftwerken erforderlich. Schon die bestehenden konventionellen Kraftwerke würden den Ausbau der erneuerbaren Energien bremsen. „Angesichts der großen Ausbaudynamik könnten wir Deutschland schon 2030 komplett mit regenerativem Strom versorgen“, erläutert Studienautor Prof. Dr. Olav Hohmeyer von der Universität Flensburg. Da die Atomkraftwerke aber nach derzeitiger Gesetzeslage noch bis in die 2020er und die jüngsten Kohlekraftwerke noch bis in die 2040er Jahre laufen, sei eine vollständige regenerative Versorgung erst für 2050 zu erwarten.

Nachfolgend der Link zur kompletten Studie und zu einer Zusammenfassung:

http://www.lichtblick.de/h/2050._die_zukunft_der_energie_382.php

 




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