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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.04.2012

Antragstellung für Mini-KWK-Programm möglich

Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für das Mini-KWK-Programm gestellt werden. Gefördert werden neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW in Bestandsbauten.

Der Investitionszuschuss ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. Sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 kW erhalten beispielsweise 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW erhalten 3.450 Euro.

Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden.

Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Damit müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertroffen werden.

Weiterhin müssen in der KWK-Anlage ein Wärmespeicher mit einem Mindestenergiegehalt, eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs für Anlagen ab 3 kW vorhanden sein.

Förderfähig sind alle KWK-Anlagen, die auf der „Liste der förderfähigen Anlagen“ des BAFA enthalten sind. Die Liste ist auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht und wird kontinuierlich aktualisiert.

Aufträge an Lieferanten dürfen allerdings erst nach Bestätigung des Antragseingangs durch das BAFA erteilt werden. Andernfalls kann die KWK-Anlage nicht gefördert werden.

Den Richtlinientext, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter

www.bafa.de – Energie – Kraft-Wärme-Kopplung – Mini-KWK-Zuschuss

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