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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.08.2013

Anstehende Schließung des KfW-Programms „IKK – Kita-Ausbau“

Die Nachfrage nach dem Förderangebot „IKK – Kita-Ausbau“ (Programm-Nr. 199) liegt weit über den Erwartungen. Das ursprünglich für die Jahre 2013 bis 2015 angestrebte Zusagevolumen von 350 Mio. EUR ist mittlerweile bereits ausgeschöpft.

Deshalb wurde die Höhe des insgesamt zur Verfügung stehenden KfW-Zusagevolumens für den Kita-Ausbau auf 500 Mio. Euro erhöht. Damit können somit mindestens 25.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen und gesichert werden. Zudem werden diese Kita-Plätze nicht – wie zunächst erwartet – in einem Zeitraum von drei Jahren gefördert, sondern sofort in 2013. Die geförderten Kommunen werden damit auch durch dieses Programm in die Lage versetzt, den seit 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren zu erfüllen.
In diesem Zusammenhang weist die KfW darauf hin, dass die Ausreichung der noch zur Verfügung stehenden Darlehensmittel entsprechend dem Datum des Antragseingangs erfolgt. Maßgeblich hierbei ist immer das Datum des Antragseingangs im Hause der KfW. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die sich auf hinreichend konkret dargestellte Vorhaben beziehen.
Das gleiche Verfahren wird die KfW auch in dem analogen Förderangebot
„IKU – Kita-Ausbau“ (Programm-Nr. 200) in der bankdurchleitungsvariante für die anderen Träger von Kindertagesstätten zur Anwendung bringen.
Sobald die derzeit noch zur Verfügung stehenden Zinsverbilligungsmittel
mit Zusagen belegt sind, werden die Programme „IKK - / IKU – Kita-Ausbau“ geschlossen.
Mehr unter www.kfw.de




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