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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.08.2016

Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)

Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass Zusagen zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz zur Zeit nicht möglich sind.

Die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat in diesem Jahr bereits die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49 Millionen Euro aufgebraucht.

Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist daher ab sofort nicht mehr möglich.

Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.

Für bereits gestellte Anträge informiert die KfW darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Sie bittet, von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen.

Weiterhin möglich ist die Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455 sowie die Kreditförderung für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.

Die aktuelle KfW-Information finden Sie im KfW-Partnerportal.




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